Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten und geprüften Jahresabschlusses der Coreo AG zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Jahresfehlbetrag in der AG hat sich verdreifacht – was allerdings auch daran liegt, dass hier keine Zuschreibungen auf den Immobilienbestand realisiert werden dürfen. Auch im Konzern wurde ein negatives Ergebnis erwirtschaftet. Allerdings ist das Unternehmen noch in der Wachstumsphase und daher ist es augenblicklich zu früh, um über Seriosität und Profitabilität des Geschäftsmodells abschließend zu richten. Daher wird dem Vorstand Entlastung erteilt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch für den Aufsichtsrat gelten die unter TOP 2 gegebenen Hinweise. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor, die eine Nichtentlastung rechtfertigen würde.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Geschäftsbericht wird lediglich das AP-Honorar ausgewiesen. Es kann nicht beurteilt werden, ob der Abschlussprüfer noch in prüfungsfremde Nebenleistungen involviert gewesen ist. Daher ist dem Vorschlag mangels detaillierter Informationsbasis die Zustimmung zu versagen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation keine Einwendungen vor. Allerdings kann aus den vorliegenden Unterlagen nicht beurteilt werden, ob die zeitliche Verfügbarkeit vorliegt, da keine Angaben zu weiteren Aufsichtsratsmandaten oder zu Mitgliedschaften in anderen Kontrollgremien vorliegen. Daher ist, analog zur AP-Wahl, dem Vorschlag mangels detaillierter Informationsbasis die Zustimmung zu versagen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Änderung von § 21 Abs. 2 der Satzung in Hinblick auf die Teilnahme an der Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich lediglich um satzungsrechtliche Anpassungen an das ARAG II, die gesetzlich notwendig und nicht mit Nachteilen für das Aktionariat verbunden sind.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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