Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.06.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2019, sowie des zusammengefassten Lageberichts der OVB Holding AG und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: OVB zahlt auch in Corona-Zeiten eine Dividende, das ist anzuerkennen. Die Dividende ist jedoch auch unter Corona-Aspekten (die den OVB, wenn überhaupt, voraussichtlich nur glimpflich treffen werden mit unveränderten 0,75 € viel zu niedrig: Die Cashposition ist in 2019 um weitere 10 Mio. € auf fast 100 Mio. € angewachsen, die nicht ins Kerngeschäft investiert wurden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Umsatz und Ergebnis wurden gesteigert, die Dividende wurde verdient. OVB befindet sich seit einigen Jahren wieder auf Wachstumskurs.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vorstandsnachfolge von Herrn Heitz, CFO, ist mit Herrn Burow rechtzeitig geregelt worden. Größere Risiken sind nicht erkennbar, dass Unternehmen ist grundsolide aufgestellt. Der Aufsichtsratsbericht erlaubt es dem Leser nicht, nachzuvollziehen, über welche Inhalte in den Aufsichtsratssitzungen konkret gesprochen oder diskutiert wurde.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Ablehnung

 

Begründung: PWC prüft schon seit 15 Jahren, eine notwendige kritische Distanz zur geprüften Firma kann trotz Prüferwechsel aus diesen Gründen nicht vorbehaltlos unterstellt werden OVB sollte dringend einen Wechsel mit einer anderen Big4 oder Big6-Geselllschaft vornehmen.

 

 

TOP 6 Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Möglichkeit hätte bestanden, bei einer Neuwahl ein unabhängiges Mitglied mit vergleichbarem Erfahrungsschatz und Internationalität zu wählen. Diese Chance wurde leider vertan.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Beide Änderungen knüpfen bei a.Briefwahl schon an aktuelle Regelungen von AG`s an, bzw. sind bei b. Abschlagszahlung auf eine Dividende, als vorbildlich vor dem Hintergrund der Corona-Krise einzuschätzen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien der OVB Holding AG, Bezugsrechtsausschluss

 

Ablehnung

 

Begründung: a. Der Free Float bekäuft sich nur auf 3 %, bei voller Ausnutzung würde die Liquidität der Aktie unter 200.000 Stück fallen. b. Unternehmenszukäufe sind ohne Probleme mit dem reichlich vorhandenden Eigenkapital möglich. c. Eine bessere und nachhaltigere Kurspflege wäre mit einer signifikant höheren Dividende und/oder einer ohne die Mehrheitsverhältnisse zu verändernder Abgabe von Aktien von insgesamt 2-7%-Punkten der Gesamtaktienanzahl der "Acting in Concert" -Mehrheitsaktionäre wohl wesentlich erfolgreicher. d. Damit wäre die OVB Aktie für Vorstand und Führungskräfte viel attraktiver als heute als Quasi-Rentenpapier, da entsprechende Managementleistungen mit entsprechenden Kursverläufen korrespondieren würden

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.