Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts des Umweltrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Das gute Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 würde eine Gewinnausschüttung in Vorjahreshöhe rechtfertigen. Auch die bisherige Geschäftsentwicklung in 2020 verläuft trotz Corona-Pandemie positiv. Aufgrund der eindringlichen Aufforderung der Bafin an alle Banken zum Verzicht auf Gewinnausschüttungen wollen wir dem geänderten Vorschlag zum vorübergehenden Verzicht einer Gewinnausschüttung zustimmen. Wir begrüßen die Aussage von Vorstand und Aufsichtsrat, den Gewinnverwendungsvorschlag jedoch in einer späteren Hauptversammlung zu unterbreiten, wenn die weitere Geschäftsentwicklung dies weiterhin zulassen sollte.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Trotz des weiterhin herausfordernden Umfelds für Banken konnte das Ergebnis sogar leicht gesteigert werden. Die Umweltbank ist in ihrer Geschäftsnische nach wie vor sehr erfolgreich. Der Vorstand führt das Unternehmen umsichtig und zukunftsorientiert.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es spricht alles dafür, dass der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co.KG, die seit 2014 als Prüfungsgesellschaft für die Umweltbank tätig ist, sprechen würde.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neufassung von § 2 der Satzung

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Erweiterung des Gesellschaftsgegenstands um Immobiliengeschäfte in der Satzung ist sinvoll und kann befürwortet werden.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Umweltrats

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Anpassung der Vergütung des Umweltrats ist verhältnismäßig und kann befürwortet werden.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie entsprechende Satzungsänderung

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Der Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals gegen Bar-, und/oder Sacheinlage i.H.v. bis zu ca. 14 % des Grundkapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses kann nicht zugestimmt werden. Die Abstimmungsrichtlinien der SdK sehen lediglich Vorratskapitalia i.H.v. insgesamt maximal 25 % und einen Bezugsrechtsausschluss von maximal 10 % als zustimmungsfähig an. Da jedoch noch ein genehmigtes Kapital 2017 i.H.v. ca. 36 % des Grundkapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses besteht, sind die noch zustimmungsfähigen Grenzen deutlich überschritten.

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Neufassung von § 16 Abs. 4 der Satzung

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der durch ARUG II erforderlichen Satzungsänderung kann zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.