Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Obwohl die SdK normalerweise für die Ausschüttung von 40-60% des Bilanzgewinns plädiert, kann in diesem Jahr wg. der Unsicherheiten resultierend aus der COViD-19 Pandemie eine Vortragung ins neuer GJ befürwortet werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Da die persönlich haftende Gesellschafterin der H&R GmbH & Co. KGaA hat Geld verdienen lassen, scheint sie ihre Aufgaben erfüllt zu haben.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist entsprechend seinem Bericht seinen Pflichten zur Kontrolle und Beratung nachgekommen

 

 

TOP 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Widerwahl ist unproblematisch, Frau Dietrich verfügt über die notwendige Qualifikation

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Gemäß Seite 124 GB hat der AP Bei Gesamthonoraren von 426T€ 18T€ an nicht AP-Leitungen bezogen. das ist zwar mehr als eine Verdopplung zum Vorjahr, aber immer noch so gering, dass es trotz der von der SdK verlangten Unabhängigkeit des AP durchgewunken werden kann. Somit sind keine Punkte ersichtlich, die gegen die Wahl von Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, sprechen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht bzw. Wandlungspflicht mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss nebst Schaffung eines bedingten Kapitals einschließlich der damit verbundenen Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Neuauflage der bereits 2014 abgelehnten Ermächtigung macht es nicht besser: Zwar macht dieser Kapitalvorratsbeschluss nur ca. 10% des Grundkapitals aus, jedoch soll die Gesellschaft auch ermächtigt werden, diese Finanzinstrumente gegen Sacheinlage auszugeben. Auch wenn die SdK prinzipiell Kapitalvorratsbeschlüsse mit Bezugsrechtsausschluss bis zu 10% gemessen am Grundkapital mitträgt, wendet sich die SdK gegen jegliche Sacheinlage im Zusammenhang mit der Ausgabe von Options-und/oder Wandelschuldverschreibungen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Neufassung von § 16 Abs. 3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung beinhaltet eine Anpassung an den Gesetzestext und ist damit unproblematisch.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.