Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.06.2020



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Vorbemerkung

Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019


Keine Abstimmung erforderlich

 


TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2019


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Auch wenn der Bilanzgewinn eine Ausschüttung rechtlich zulassen würde, spricht der Verlust im letzten Rumpfgeschäftsjahr doch dagegen.

 


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2019


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Vergleichsbarkeit eines halbjährlichen Rumpfgeschäftsjahres mit einem vollen Geschäftsjahr ist grundsätzlich schwierig. Daher sollte der Verlust des Rumpfgeschäftsjahres nicht überbewertet werden. Zu Hinterfragen wird indes das vorzeitige Ausscheiden des CFO sein, wenngleich hier keine Indizien für ein Fehlverhalten vorliegen, weshalb dem Vorstand Entlastung erteilt werden kann.

 


TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2019


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Ausweislich des AR-Berichts ist der Aufsichtsrat seinen gesetzlichen und aktienrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen.

 


TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Abschlussprüfer hat keinerlei Nebenleistungen getätigt. Daher kann dem Wahlvorschlag die Zustimmung erteilt werden.

 


TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb sowie zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals


Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Dem Aktienrückkauf ist die Zahlung einer Dividende vorzuziehen.

 


Hinweis:

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.