Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.06.2020



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Vorbemerkung
Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2019, des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Verwaltungsrats der RIB Software SE sowie des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats der RIB Software SE zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Gemessen am erzielten Jahresüberschuss entspricht die vorgeschlagene Ausschüttung einer Quote von 63,5 Prozent. Im Verhältnis zum Aktienkurs stellt die Ausschüttung dennoch nur eine Dividendenrendite von unter 0,5 Prozent dar. Für ein wachstumsorientiertes Technologieunternehmen ist dies aber nicht unüblich.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Verwaltungsrat begleitete die geschäftsführenden Direktoren im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr eng. Anzumerken ist jedoch die jüngste Entwicklung, die sehr kritisch erachtet wird. Durch die hohe Andienung bei dem Übernahmeangebot wurde seitens der Verwaltung ein Delisting angedeutet. Die SdK fordert den Verwaltungsrat auf, sich für eine transparente und ausführliche Berichterstattung stark zu machen.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vorstand rund um CEO Tom Wolf konnte im letzten Jahr liefern. Das im Jahr zuvor im Zuge einer Kapitalerhöhung eingeworbene Kapital wurde im vergangenen Geschäftsjahr in 12 Partner in der Technologiebranche investiert. Das Ziel von 30.000 Nutzern der cloudbasierten Plattform konnte so mit 69.337 Nutzern deutlich übertroffen werden. Das starke Wachstum wurde jüngst durch das Übernahmeangebot von Schneider Electric honoriert, durch welches die Aktionäre in Zeiten der Coronakrise die Möglichkeit hatten, zu einem über 30-prozentigen Aufschlag ihre Aktien anzudienen.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Die Nicht-Prüfungsleistungen übersteigen die Abschlussprüfungsleistungen erheblich. Nach Ansicht der SdK ist die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers dadurch stark eingeschränkt.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Beschlusses über das Aktienoptionsprogramm 2015, über eine neue Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer der RIB Software SE oder eines verbundenen Unternehmens (Aktienoptionsprogramm 2020) und über die Neufassung des zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2015 geschaffenen bedingten Kapitals als Bedingtes Kapital 2020/I sowie über eine entsprechende Satzungsänderung

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Die bisherige Ermächtigung läuft zum Juni diesen Jahres aus. Gegen eine Neufassung spricht der nach dem Übernahmeangebot bereits eh schon sehr niedrige Streubesitz. Zudem setzt sich die SdK für normale Mitarbeiteraktienprogramme ein, anstatt für Aktienoptionsprogramme.

 

Hinweis:
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.