Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands zur Gesellschaft und zum Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch wenn ein leicht negatives Ergebnis erzielt wurde, hat der Vorstand das Neugeschäft mit institutionellen Anlegern kräftig erweitern können, so dass das frühere Retailgeschäft nur noch 22 Prozent beträgt. Dementsprechend gebührt dem Vorstand Entlastung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen zur Kontrolle und Beratung

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, nicht zum Abschlussprüfer zu wählen.

 

 

TOP 5 Neufassung von §§ 13.1 und 13.3 der Satzung (Teilnahmerecht und Stimmrecht der Aktionäre)

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der gesetzlichen Änderungen des ARUG II ist die Satzung anzupassen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.