Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.07.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ecotel communication ag und desgebilligtenKonzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts für die ecotel communicationag und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichtsdes Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Konzernjahresabschluss nach IFRS weist einen Konzernjahresüberschuss 890.000€ aus. Vorgeschlagen wird ermeut eine Dividende in Höhe von 0,13€, dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 51,23%. Hinsichtlich der Dividendenkontinuität und der guten Entwicklung der operativen Kennzahlen ist dem Beschluss zuzustimmen, da die ecotel AG mit ihrem Free Cash flow in Höhe von 3.600.000€ (Vorjahr 900.000€) und den sonstigen Finanzmitteln gut aufgestellt ist.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Vorstand scheint gut gewirtschaftet zu haben. Die ecotel AG ist mit dem hohen Free Cash Flow solide aufgestellt. Des weiteren konnten durch die All-IP-Projekte neue Produkte mit neuen Vertragslaufzeiten abgesetzt werden, so dass das Unternehmen langfrisitig gut aufgestellt ist.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Insgesamt scheint der Aufsichtsrat den Vorstand ordnungsgemäß beraten und kontrolliert zu haben. Der Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder ist daher zuzustimmen.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfersfür das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Ebner Stolz und Co prüft seit dem Geschäftsjahr 2018 den Abschluss der ecotel AG. Dies liegt innerhalb der, von der SdK angesetzten, 10-Jahresspanne.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 1 der Satzung

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Satzungsänderungen beinhalten Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und sind somit aus Sicht der SdK zustimmungswürdig.

 

TOP 7 Beschlussfasung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder desVorstands

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Aufgrund der bisher am Kapitalmarkt gemachten Erfahrungen lehnt die SdK nunmehr Aktienoptions-programme als Bestandteil der variablen Vergütungskomponente ab.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der von der ordentlichen Hauptversammlung2017 unter TOP 7 beschlossenen Ermächtigung zur Gewährung von Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie über die teilweise Aufhebung des BedingtenKapitals 2017 und über die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen (Aktienoptionsplan2020) und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2020 und entsprechende Satzungsänderungen

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Siehe TOP 7

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.