Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken




Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes der ALBA SE, einschließlich des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB, sowie des Berichtes des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2019


Keine Abstimmung erforderlich

 


TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Dem Verwaltungsratsbericht nach zu urteilen, hat er seine Leitungsaufgaben wahrgenommen. In 2019 kam er zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammen. Nur bei einer Sitzung hat ein Mitglied gefehlt (s. ALBA SE, Geschäftsbericht [GB] 2019, S. 8). Schwerpunkte der Sitzungen waren u.a. (1) das laufende Spruchverfahren, (2) die Ausgliederung der Aktien an der ALBA SE sowie des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der ALBA Group plc & Co. KG auf die Zwischengesellschaft ALBA Europe Holding plc & Co. KG sowie (3) die Änderungen im Verwaltungsrat und bei den geschäftsführenden Direktoren. Näheres ist dem Verwaltungsratsbericht nicht zu entnehmen. Überraschend ist zudem die Vielzahl an Ausschüssen (Präsidial-, Nominierungs- Prüfungs- u. Personalausschuss) und Ausschusssitzungen (5 Sitzungen) – angesichts einer Anzahl von nur drei Verwaltungsratsmitgliedern.

 


TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Zwar sind die Umsatzerlöse um 82,3 Mio. Euro bzw. 19,9 Prozent zurückgegangen, und hat die Gesellschaft einen Verlust von 5,7 Mio. Euro erwirtschaftet. Die Gesellschaft führt das jedoch auf ein für „die europäische und insbesondere die deutsche Stahlindustrie […] extrem schwieriges Geschäftsjahr“ (ALBA SE, GB 2019, S. 17) und „für die ALBA SE-Gruppe eines der schwierigsten Jahre überhaupt“ (ALBA SE, GB 2019, S. 6) zurück. Im Übrigen habe die Gesellschaft „konsequent eingeleitete [] Maßnahmen zur Restrukturierung“ ergriffen (ALBA SE, GB 2019, S. 19). Ob diese Maßnahmen ausreichen werden, wird sich erst noch zeigen, weil die Ursachen der rückläufigen Geschäftsentwicklung – die „schwächere Nachfrage nach Stahl“ in Europa (ALBA SE, GB 2019, S. 6); „weltweite Überkapazitäten in der Stahlproduktion“ (ALBA SE, GB 2019, S. 17), eine „protektionistische US-amerikanische Politik“ (GB 2019, S. 17) und „Billigimporte aus Fernost nach Europa“ (ALBA SE, GB 2019, S. 6) – fortdauern und sich eher noch verschärfen dürften.

 


TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Gegen die Wahl der Warth & Klein Grant Thornton AG zum Abschlussprüfer bestehen keine Einwände: Weder prüft sie die Gesellschaft bereits seit mehr als zehn Jahren, noch hat sie im Berichtsjahr eine maßgebliche Vergütung für Nichtprüfungsleistungen erhalten (s. ALBA SE, GB 2019, S. 120).

 


TOP 5 Wahl von Herrn Dirk Beuth in den Verwaltungsrat


Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Zwar bestehen weder an der fachlichen Eignung noch an der zeitlichen Verfügbarkeit des Bewerbers Zweifel. Doch fordert die SdK im Interesse der Einzelaktionäre die Aufstellung zumindest eines unabhängigen Vertreters.

 


TOP 6 Wahl von Herrn Thorsten Greb in den Verwaltungsrat


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: An der fachlichen Eignung und zeitlichen Verfügbarkeit des Bewerbers bestehen keine Zweifel (vgl. aber TOP 5).

 


TOP 7 Wahl von Frau Michaela Vorreiter-Wahner in den Verwaltungsrat


Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: An der fachlichen Eignung und zeitlichen Verfügbarkeit des Bewerbers bestehen keine Zweifel (vgl. aber TOP 5).

 


TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts


Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Für die Einzelaktionäre birgt der Erwerb eigener Aktien erhebliche Gefahren. Nicht nur erlaubt die vorgeschlagene Ermächtigung einen Erwerb zu zehn Prozent über dem Börsenpreis (ALBA SE, Einberufung 2020, S. 6 unter TOP 8 c) (1)). Auch drohte bei einer weiteren Verringerung des Streubesitzes infolge Erwerbs und Einziehung von Aktien (ALBA SE, Einberufung 2020, S. 8 unter TOP 8 h)) ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre („squeeze out“).

 


Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.