Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.10.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 29. Februar 2020 sowie der Lageberichte für die Nordzucker AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts der schwierigen Situation im europäischen und Weltzuckermarkt hat der Vorstand sowohl seine Konstensenkungsziele als auch die Expansion in die Rohrzuckerproduktion erreicht.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Ernst & Young prüft seit 2004/2005 den Abschluss der Nordzucker. Der SdK fordert, dass spätestens nach 10 Jahren die Prüfungsgesellschaft gewechselt wird. Das ist bei Nordzucker überfällig. Des weiteren unterstützt die SdK eine Wahl von Ernst und Young zum Abschlussprüfer wegen des Wirecard Skandals erst wieder, wenn Ernst & Young erklärt hat, welche Konsequenzen sie aus ihrer Verwicklung in den Skandal gezogen hat.Die SdK unterstützt den Gegenantrag Nr.2 der Aktionäre Engelke et al.,die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers Hannover zum Abschlussprüfer zu wählen.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

5.1 Herrn Dr. Karl-Heinz Engel, Berater, wohnhaft in Riol, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt,

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Engel ist qualifiziert und hat auch nicht zu viele anderweitige Mandate.

 

5.2 Herrn Friedrich Christoph Heins, Landwirt, wohnhaft in Uehrde, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024/2025 beschließt, und

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Heins ist Aufsichtsrat der Nordzuckerholding und hat nicht zu viele anderweitige Mandate.

 

5.3 Herrn Eckhard Hinrichs, Landwirt, wohnhaft in Wieren-Wrestedt, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/2023 beschließt.

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Hinrichs ist Aufsichtsrat der Nordzuckerholding und hat nicht zu viele anderweitige Mandate.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Einerseits wird mit der Satzungsänderung ermöglicht, dass die HV der Nordzucker AG "gemeinsam" mit der HV der Nordzucker Holding AG durchgeführt wird. Das ist ein erster Schritt der Vereinfachung und Kosteneinsparung und wird von der SdK unterstützt. Andererseits wird die Kommunikation mit den Aktionären modernisiert (Email). Damit wird in der Satzung allerdings auch die Möglichkeit geschaffen, zukünftig die Einladung zur Hauptversammlung nicht mehr im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Dies lehnt der SdK entschieden ab.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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