Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.09.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2020, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. März 2020, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Auseinandersetzungen mit den ehemaligen Vorständen sind trotz der vorgeschlagenen Einigung (siehe TOP7) noch nicht abgeschlossen, daher ist eine weitere Vertagung der Entlastung angebracht.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Auseinandersetzungen mit den ehemaligen Aufsichtsräten sind trotz der vorgeschlagenen Einigung (siehe TOP7) noch nicht abgeschlossen, daher ist eine weitere Vertagung der Entlastung angebracht.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die scheidende Vorstandsmannschaft hinterlässt eine gut restrukturierte Gesellschaft mit wirtschaftlich tragfähiger Aufstellung.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats und die ausführliche Berichterstattung darüber ist aus Sicht der SdK zufriedenstellend.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Ebner Stolz prüft die Gesellschaft seit dem GJ 2016/17. Die Steuerberatungshonorare machen weniger als 25% der Honorare für die Abschlussprüfung aus. Die sonstigen Kosten von 29 TEUR beinhalten die Prüfung des Halbjahresabschluss und Bilanzierungsfragen sowie Sonderthemen den Bezug zum Vorjahr haben, und werden daher bei der Betrachtung ausgeklammert.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung mit der ConPAIR AG, der Nelles Vermögensverwaltungs GmbH, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Thomas Schierack, dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Friedrich Wehrle und den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern Prof. Dr. Michael Nelles und Prof. Dr. Gordian Hasselblatt

 

Zustimmung

 

Begründung: Obwohl der Schaden für die Aktionäre deutlich höher war als die nun vereinbarte Summe wurde doch eine gute Einigung erzielt.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der Bastei Lübbe AG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK fordert u.a. eine ausschließlich mehrjährige variable Vergütung, sowie den Verzicht auf Antritts- oder Übergangsgelder. Dass das System "einfach, klar und verständlich gestaltet" sein soll wird durch die seitenlangen Erläuterungen ad absurdum geführt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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