Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Telefónica Deutschland Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2019, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende von 0,17 Euro ist trotz des erneuten Konzernjahresfehlbetrages in 2019 möglich und angemessen, da die Gesellschaft einen Free Cashflow von über 1 Mrd. Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielt hat. Das dennoch die Dividende deutlich unter der Vorjahreshöhe liegt, ist ebenso nachvollziehbar, da in den kommenden Jahren Mrd. Investitionen in die Netzinfrastruktur anstehen. Die Verwaltung hat daher eine ausgewogene Entscheidung zwischen dem Dividendeninteresse der Eigentümer und zukünftiger Bilanzstabilität gefunden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen konnte im Geschäftsjahr 2019 operativ weitgehend überzeugen und ist auf dem richtigen Weg. Der Umsatz konnte in einem herausfordernden Umfeld gesteigert werden und vor allem der Free Cashflow konnte mit + 40 % deutlich gegenüber dem Vorjahr zulegen. Hätte es den überraschenden Wettbewerb bei den 5G Auktionen nicht gegeben, könnte der Vorstand rundum zufrieden sein.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt sieben Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 und etwaiger sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: PwC zählt zu den führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit. Diese erscheinen bestens geeignet, die Abschlüsse der Gesellschaft unabhängig zu prüfen.

 

 

TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Löscher verfügt über eine ausgezeichnete Qualifikation und würde eine deutliche Verstärkung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft darstellen. Jedoch bestehen erhebliche Zweifel daran, dass dieser genügend zeitliche Ressourcen zur Verfügung stellen kann, da er bereits mehrere vergleichbare Posten inne hat (overbording). Daher kann der Wahl nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats und die entsprechende Neufassung von § 20 der Satzung („Vergütung des Aufsichtsrats")

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassung der Vergütung ist der Höhe nach angemessen und liegt auch nach erfolgter Anpassung noch im unteren Drittel vergleichbarer Unternehmen. Diese erscheint daher sachgerecht.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Einige Punkte der Satzungsänderung sind fragwürdig. Zum Beispiel eröffnet die Änderung des Satzungspunktes bzgl. des Ortes der Hauptversammlung die Verlegung dieser in jeden Ort im Umkreis von 50 Kilometern um München. Dies ist zunächst zu hinterfragen, da die Hauptversammlung generell für alle Aktionäre gut erreichbar sein soll.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.