Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.07.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Den Zahlen der Ergebnisrechnung 2019 folgend, kann dies eine Vorstufe zum geplanten Turnaround 2022 darstellen. Der vom Vorstand durch seine Arbeit beabsichtigte Richtungswechsel hin zum ITSM Spezialisten/Cloud-Plattform wird erkennbar. Es wird künftig darauf ankommen, die eingeschlagene Richtung durch strikt getaktete Schritte 2020/2021 umzusetzen.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer derzeitigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung und Kontrolle des Vorstandes umfassend wahrgenommen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK unterstützt Kapitalerhöhungen bis zu 25% des Grundkapitals ohne Bezugsrechtsauschluss. Im Falle des Bezugsrechtsausschlusses für die Aktionäre erfolgt eine Unterstützung der Kapitalerhöhung durch die SdK bis zu 10% des Grundkapitals, wobei alle Kapitalerhöhungen zusammenzurechnen sind. Dem hier vorliegenden Vorschlag einer Kapitalerhöhung kann nicht zugestimmt werden, da er eine Erhöhung von 50% des Grundkapitals erhält.

 

 

TOP 5 Aktienoptionsplan, Bedingtes Kapital 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die laufenden Vorstandsverträge/Vergütungsmodelle beinhalten bereits variable Vergütungskomponenten von ca. 35% des Fixums. Diese sind bei weiter rückläufigen Ergebnissen entsprechend abzusenken. Die SdK befürwortet in diesem Zusammenhang keine Aktienoptionsprogramme.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in Anpassung an Änderungen des AktG durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine satzungrechtliche Anpassung an ARUG II, d.h. Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage.

 

 

TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Moore Stephens Treuhand Kurpfalz GmbH ist seit 2016 als Abschlussprüfer tätig. Der Abschlussprüfer erbrachte 2019 prüfungsfremde (Steuer-)Beratungsleistungen in Höhe von ca. 50% des Prüfungshonorars. Die SdK fordert eine strikte Trennung von Beratung und Abschlussprüfung und duldet nur Beratungsleistungen bis zu einer max. Grenze von 25% der reinen Abschlussprüfungskosten. Die SdK wird daher der Wahl des AP nicht zustimmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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