Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.11.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr, Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Informationen vor, die gegen eine Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung sprechen würden.

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung liegt leicht oberhalb des unbereinigten Konzernergebnisses, erscheint aber mit Blick auf den Cashflow vertretbar.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Informationen vor, die eine Nichtentlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin rechtfertigen würde.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Trotz entsprechender Kritik von Seiten der SdK gibt es noch immer mit einem Großaktionär, der zugleich dem Aufsichtsrat angehört, Geschäfte in Millionenhöhe. Hierbei beläuft sich der Aufwand für die Ströer SE & Co.KGaA auf 32,317 Mio. Euro, während die Erlöse lediglich bei 9,783 Mio. Euro liegen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt den Wechsel des Abschlussprüfers und wird die Wahl von KPMG mittragen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

a)

Frau Barbara Liese-Bloch

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagene Kandidatin liegen im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

b)

Herrn Dr. Karl-Georg Altenburg

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 17 Abs. 3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine notwendige Anpassung der Satzung im Zusammenhang mit ARUG II.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über weitere Änderungen von § 17 der Satzung (Abs. 6 bis 8)

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Möglichkeit zur Online-Teilnahme bestehen keine Einwände.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung der Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Dem Beschlussvorschlag kann keine Zustimmung erteilt werden, da die SdK Aktienoptionsprogramme aufgrund der gemachten Erfahrungen und des immensen Gestaltungsspieltraums der Verwaltung grundsätzlich ablehnt und die Hergabe reeller Aktien bevorzugt. Hinzu kommt, dass auch die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme nicht ersichtlich ist, da niemand voraussehen kann, wie sich die Pandemie und damit auch die Aktienmärkte in den nächsten Monaten entwickeln werden. Eine variable Vorstands- und Mitarbeitervergütung soll darüber hinaus einen Gleichlauf der Interessen zwischen Aktionariat und Verwaltung intendieren, keine Besserstellung der Verwaltung gegenüber den Eigentümern des Unternehmens ermöglichen.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Änderung der Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ablehnung erfolgt analog zur Begründung in TOP 9.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Ein Aktienrückkauf passt nicht unbedingt in die aktuelle Marktlage.

 

 

TOP 12 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aktienrückkauf unter Einsatz von Derivaten wird wegen der Nähe zum verbotenen Handel mit eigenen Aktien abgelehnt.

 

 

TOP 13 Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassung erfolgt im akzeptablen Rahmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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