Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesichts des nach wie vor desaströsen Börsenkurses seit dem Börsengang, fordert die SdK eine Dividendenzahlung als Ausgleich für die Aktionäre.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019   

 

Ablehnung

 

Begründung: Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft ist zwar insgesamt zufriedenstellend. Der Börsengang der Global Fashion Gruppe war aber ein Flop und dafür wurden sehr erfolgreiche Beteiligungen viel zu früh verkauft. Vor allem aber ist die Kommunikations- und Informationspolitik der Gesellschaft nach wie vor völlig unbefriedigend wie z.B. zum neuen Geschäftsmodell Immobilien auf der letzten HV. Auch die Gerüchte über ein mögliches Delisting der Gesellschaft wurden nur halbherzig dementiert. Zur Ablehnung beigetragen hat zudem auch die verkürzte und damit aktionärsfeindliche Einladungsfrist.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR zwar meist seine Aufgaben erfüllt. Die SdK hat aber bereits mehrfach die mangelnde Handlungsfähigkeit des AR bei der Besetzung des Vorstands mit einem unabhängigen Finanzvorstand kritisiert, der bei einem Unternehmen dieser Größe im MDAX notwendig ist. Zur Ablehnung beigetragen hat zudem auch die verkürzte und aktionärsfeindliche Einladungsfrist.

 

Allgemeine Stellungnahme der SdK: Siehe TOP 3

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl des AP.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats  

 

Zustimmung und Ablehnung

 

Begründung: Beim Kandidaten Prof Englert bestehen Bedenken wegen der vielen Mandate. Bei den anderen Kandidaten bestehen diesbezüglich keine Bedenken.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft (Gegenstand des Unternehmens)  

 

Ablehnung

 

Begründung: Da es keine Möglichkeit gibt über die Satzungsänderung zum Gegenstand des Unternehmens auf der HV mit Nachfragen zu diskutieren, ist eine Zustimmung vom Grundsatz her ausgeschlossen. Schon auf der letztjährigen HV war die Informationspolitik der Gesellschaft zum neuen Geschäftsmodell Immobilien völlig unzureichend. Daher würde die SdK es begrüßen, wenn dieser Tagesordnungspunkt erst auf die Agenda der nächsten regulären Präsenz-Hauptversammlung gesetzt werden würde, um eine angemessene Diskussionsplattform zu gewährleisten.

 

Sollte die Verwaltung jedoch wider Erwarten ausführliche und argumentativ nachvollziehbare Informationen auf der Hauptversammlung bekanntgeben, inwieweit sich die Aktionäre konkret die Ausgestaltung der neuen Unternehmensgegenstände vorstellen können, behält sich die SdK vor, dieser Satzungsänderung doch noch zuzustimmen.  

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 12 Abs. 2 lit. c) der Satzung der Gesellschaft (Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats)  

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Einschränkung der AR Rechte mit der Änderung des Schwellenwertes erscheint nicht sinnvoll, damit der Vorstandsvorsitzender und Großaktionär nicht noch mehr zum Alleinunterhalter wird, da der Finanzvorstand fehlt.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 3 Abs. 2 (Bekanntmachungen und Informationsübermittlung) und die Änderung von § 17 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft (Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts) 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassung an das Gesetz ist nicht zu beanstanden.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung   

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar kann sich die Gesellschaft einen Aktienrückkauf auch mit Einzug aufgrund der Liquiditätslage leisten. Aber zuerst sollte eine Dividendenzahlung erfolgen. Außerdem wird durch einen weiteren Aktieneinzug die Gefahr für ein aktionärsfeindliches Delisting erhöht.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Einsatz von Derivaten wird von der SdK zusätzlich als zu spekulativ abgelehnt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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