Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.08.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte der LEG Immobilien AG und des Konzerns, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch(HGB) und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung liegt zwar über dem von der SdK e.V. geforderten Betrag aber aufgrund des Geschäftsmodelles erscheint dies angemessen, da die Aufwendungen für Instandhaltung schon vor Gewinn abgezogen werden. Außerdem sind die coronabedingten Einflüsse auf das Geschäftsmodell als gering anzusehen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der LEG Immobilien AG für dasGeschäftsjahr2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die LEG gut aufgestellt, sodass neben den rein ökonomischen auch die sozialen Aspekte des Wohnungseigentums Berücksichtigung finden konnten. Die Qualität des Geschäftsmodells wird sich insbesondere in der Krise beweisen.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der LEG Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Entwicklung des Geschäftsmodells beraten und unterstützt, sodass ihm ein Anteil an dem Erfolg des Geschäftsmodells gebührt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: PricewaterhouseCoopers prüft bereits seit 2008. Ein Wechsel des Abschlussprüfers ist nach 10 Jahren Prüfungstätigkeit aus Sicht der SdK zwingend notwendig, um die Unabhängigkeit zu wahren.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der von der Hauptversammlung am 17.Mai 2018 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht, die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Options- und/oder Wandlungsrecht (bzw. einer Kombination dieser Instrumente) mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, die Änderung des Bedingten Kapitals 2013/2017/2018 und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aufhebung einer Vielzahl von Kapitalbeschlüssen macht Sinn. Denn hierdurch wird wesentlich klarer, welche Kapitalia ausstehen. Dies ist daher mit TOP 7 zu sehen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Dieser TOP ersetzt die in TOP 6 aufgehobenen Kapitalia. Grundsätzlich ist die vereinfachte Strukturierung und die reduzierte Höhe der Vorratskapitalia aus Sicht der SdK zu begrüßen. Allerdings kann die SdK dem Vorschlag der Verwaltung nicht zustimmen, da die Kapitalerhöhung auch eine Verwendung gegen Sacheinlagen beinhaltet. Dies lehnt die SdK in dieser Größenordnung ab.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Zustimmung zu einem Vergütungssystem sollte zwischen den Aktionären dergestalt erörtert werden, dass der Aufsichtsrat die unterschiedlichen Aspekte einer Gehaltsstruktur in Erwägung ziehen kann. Hierzu ist eine mündliche Aussprache notwendig, dies ist in einer virtuellen Hauptversammlung, in der nur Fragen zugelassen sind, nicht möglich. Daher ist die SdK der Meinung, dass die Billigung eines Vergütungssystems auf eine spätere Präsenz Hauptversammlung verschoben werden soll. Darüber hinaus sollen Change of Controll Klauseln in den Verträgen verankert werden. Diese Art der Klauseln lehnt die SdK ab. Sie passen nicht in das deutsche System der Anstellungsverhältnisse.

 

 

TOP 9 Änderung der Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar ist es löblich, dass Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden sollen, die derzeit nicht im Aufsichtsrat vertreten sind. Allerdings ist nicht ersichtlich, warum der Aufsichtsrat deswegen erweitert werden muss.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

 

Ablehnung

 

Begründung: Es besteht nach dem soeben Gesagten keine Notwendigkeit, eine weitere Person in den Aufsichtsrat zu wählen.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der LEG Immobilien AG als Organträgerin und der Energie Service Plus GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Die steuerliche Organschaft ist nur unter Abschluss eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag möglich daher ist dem Vertrag zuzustimmen

 

 

TOP 12 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verschmelzungsplan vom 11. Mai 2020 zwischen der LEG Immobilien AG und der LEG Immobilien N.V., Amsterdam, Niederlande, und die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist kein Gesichtspunkt ersichtlich, der gegen eine Verschmelzung spricht. Insbesondere bleibt das dualistische System erhalten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.