Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.06.2020



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Vorbemerkung
Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2019 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Jahrelang wurden 100 % des Gewinns an die Aktionäre ausgeschüttet, im letzten Jahr noch gut 70 %, nun soll es nichts sein, obwohl das Ergebnis pro Aktie mit 4,62 Euro nur leicht unter Vorjahr (4,66 Euro) ist. Begründet wird dies mit Liquiditätsbedarf in Folge des Erwerbs der ComCave Holding GmbH im Dezember 2019, für den eine Brückenfinanzierung von 170 Mio. Euro und liquide Mittel der Amadeus-Fire in Höhe von 28,3 Mio. Euro eingesetzt wurden. Mit anderen Worten: der komplette Jahresüberschuß von 26,7 Mio. und ein Teil des Vorjahresgewinns wurden- neben exorbitanten Schulden - für diesen Erwerb ausgegeben, so daß zum Zeitpunkt der HV kein Geld zur Ausschüttung an die Aktionäre mehr da ist. Einen finanziell so bedeutenden Beteiligungserwerb, der zum Zwangsverzicht der Aktionäre auf Gewinnausschüttung führt ohne diese zu fragen lehnen wir ab.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Insgesamt war das Geschäftsjahr 2019 ein weiteres gutes und erfolgreiches Jahr. Das Ergebnis wurde weiter gesteigert. Dies spricht für eine Entlastung. Allerdings hat der Vorstand im Dezember 2019 nach unserer Auffassung die Dividendenfähigkeit auf Jahre hinaus vernichtet, denn für den Erwerb der ComCave Holding GmbH wurden inklusive Verbindlichkeiten 207,3 Mio. Euro ausgegeben, also das 7,7-fache des Jahresüberschusses von 26,7 Mio. Hier hätte nach unserer Auffassung ein HV-Beschluß herbeigeführt werden müssen.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: siehe TOP 3

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Das Honorar der Prüfgesellschaft beläuft sich auf 295T EURO für Prüferleistungen und 139T EURO für sonstige Leistungen. Der Grund für diese hohen sonstigen Leistungen ist vermutlich überwiegend auf den Erwerb der ComCave Holding GmbH zurückzuführen. Eine Prüfung des Beteiligungserwerbs und der Kaufpreisallokation durch einen unabhängigen Prüfer wäre aus unserer Sicht angebracht gewesen.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Das Vergütungssystem hat als wichtigste Zielgröße das EBITA. Diese Zielgröße könnte zum Erwerb der ComCave Holding GmbH entscheidend mitgetragen haben, denn durch diese Kenngröße vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen wird das variable Gehalt der Vorstände deutlich erhöht. Einen Nutzen für die Aktionäre können wir nicht erkennen. Im Gegenteil wird auf Grund des Erwerbs die Dividende gestrichen.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 und Abs. 5

Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Durch diesen Vorratsbeschluß soll das gezeichnete Kapital um 30 % erhöht werden. Der Vorstand hat zurzeit keine konkreten Pläne, was mit dem Geld passieren soll. Zudem soll unter gewissen Bedingungen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Die SdK verlangt als notwendige Bedingung eine unternehmensindividuelle Begründung für die Notwendigkeit eines solchen Vorratsbeschlusses.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Erwerb eigener Aktien führt erfahrungsgemäß zu steigenden Kursen und zu einem höheren Gewinn pro Aktie.

 

Hinweis:
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.