Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2019 sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung von Alleinvorstand Dr. Jason Loveridge sprechen. Auch wenn die Aktienkursentwicklung seit 2018 rückläufig ist, so wurden dennoch die angekündigten Entwicklungsfortschritte bei den wesentlichen Medikamentenkandidaten Resminostat und Domatinostat erzielt. Die wichtigste Kennzahl, der monatliche Barmittelverbrauch, konnte signifikant um 19,5 % gesenkt werden; und liegt somit deutlich unter der prognostizierten Spanne. Nach aktueller Planung ist die Gesellschaft jedoch nur bis zur zweiten Hälfte 2021 finanziert, da für das Jahr 2020 ein mehr als doppelt so hoher Barmittelverbrauch anvisiert ist. Die Gründe werden durch im Vorfeld eingereichte Fragen eingefordert.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Ein aussagekräftiger Aufsichtsratsbericht, eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder und eine sachgerechte Ausschussbildung sind die Grundlagen für die Entlastung des Aufsichtsrats. Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen des Großaktionärs Santo-Holding werden kritisch hinterfragt. Eine detaillierte Offenlegung wird gefordert.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft seit 7 Jahren die Berichte des Konzerns. Wie bereits im Jahr 2017 wurden im Rahmen der Kapitalerhöhungen sonstige Leistungen von insgesamt über 70 TEUR in Anspruch genommen. Das Honorar der Nicht-Prüfungsleistungen übersteigt dadurch im vergangenen Geschäftsjahr das Honorar der Abschlussprüfung. Nach Ansicht der SdK führt dies zu einer eingeschränkten Unabhängigkeit.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in § 15 Abs. 5 (Sitzungsort und Einberufung) und § 4 Abs. 2 und Abs. 3 (Bekanntmachungen) zur Anpassung an Gesetzesänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung steht im Zusammenhang mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen ARUG II. Durch die dementsprechende Anpassung sind keine sich für die Aktionäre ergebenden Nachteile zu erkennen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 1 (Vorsitz in der Hauptversammlung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Bereits aktuell räumt die Satzung die Möglichkeit ein, dass neben dem Aufsichtsratsvorsitzenden auch ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter der Hauptversammlung bestellt werden kann. Sollte kein Mitglied des Aufsichtsrats den Vorsitz übernehmen, wäre der Vorsitzende durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Änderung soll nun die Möglichkeit einräumen, dass diese Wahl umgangen werden kann, indem bereits im Vorfeld ein Dritter vom Aufsichtsratsvorsitzenden zum Versammlungsleiter bestimmt wird. Diese Bestimmung schränkt die Aktionärsrechte nur begrenzt ein, da diese nach wie vor über einen Geschäftsordnungsantrag einen bevorzugten Versammlungsleiter einsetzen können.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020/I mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft möchte sich mit der Beschlussfassung ein Genehmigtes Kapital von bis zu 50 % des Grundkapitals einräumen lassen. Als Biotechunternehmen ist 4SC stets darauf angewiesen die hohen Forschungs- und Entwicklungskosten jederzeit vorfinanzieren zu können. Nennenswerte Erträge sind frühestens ab dem Jahr 2023 zu erwarten. Das Thema der Finanzierung ist somit von dauerhafter Natur und hat eine übergeordnete Bedeutung. Die Aktie sollte darum auch nur von Aktionären gekauft und gehalten werden, die bereit sind, weitere Mittel in das Unternehmen zu investieren, um eine stetige Verwässerung zu vermeiden. Aufgrund der bekannten Relevanz wird der Genehmigung, trotz hoher und weitreichender Bedingungen, zugestimmt. Auch, da die Kapitalerhöhungen in den vergangenen Jahren zu für den Streubesitz äußerst fairen Bedingungen durchgeführt wurden und der Vorstand dadurch bewiesen hat, mit solch weitreichenden Kapitalia vertrauensvoll umzugehen. Kritisiert wird neben der Höhe jedoch die Möglichkeit einer Sacheinlage.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.