Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.02.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die OSRAM Licht AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr2018/2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der OSRAM Licht AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der erzielten Ergebnisse aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr erscheint aus Sicht der SdK der Vorschlag der Verwaltung, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, unternehmenspolitisch ratsam und damit zustimmungswürdig.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der lange und steinige Weg von Osram in den letzten Jahren vom traditionellen Hersteller von Lampen und Leuchten hin zu einem Technologieunternehmen ist noch nicht zu Ende. Neben diesem Transformationsprozess litt Osram im abgelaufenen Geschäftsjahr zudem aufgrund von gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in seinen Abnehmerbranchen unter starkem Gegenwind (insbesondere im Automobilbereich und in China). Dadurch wurden die gesteckten Unternehmensziele verfehlt und die Entwicklung war insgesamt enttäuschend. Nichtsdestotrotz verfügt Osram über viele Patente und interessante Technologien und ist gut für die Zukunft gerüstet, insbesondere dann, wenn eine breitere Aufstellung erfolgen wird. Trotz der enttäuschenden Zahlen kann dem Vorstand jedoch insgesamt Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Laut Aufsichtsratsbericht ist der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen hinsichtlich Beratung und Kontrolle des Vorstandes im vergangenen Jahr nachgekommen. Er stand dem Vorstand stets beratend zur Seite. Es fanden elf Plenarsitzungen statt, an denen die Mitglieder des Aufsichtsrates mit einer durchschnittlichen Anwesenheitsquote von 96% teilgenommen haben. Es gibt keine erkennbaren Gründe, dem Gremium die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen keine Bedenken gegen die Wahl von Ernst & Young zum Abschlussprüfer der Osram AG, zumal neben den reinen Abschlussprüfungen keine weiteren Beratungsleistungen erfolgten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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