Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar unterschreitet die Nationalbank bei ihrem Dividendenvorschlag die Mindestdividendenanspruch nach dem Aktiengesetz und auch den von der SdK geforderten Mindestanteil am Bilanzgewinn, allerdings bestehen aufgrund der Corona Krise die Gefahr, dass in einem anderen Fall staatliche Hilfen leichtfertig auf das Spiel gesetzt werden, wenn eine Dividende ausgeschüttet wird.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr gute Arbeit geleistet. Er hat den Wert der Nationalbank gesteigert und einen guten Gewinn erzielt. Dies ist auch vor dem Hintergrund eines Jahres mit herausfordernden Umständen (BREXIT, Nullzinspolitik) sehr beachtenswert.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der gewohnt guten Arbeit durch Rat und Empfehlung stets unterstützt.

 

TOP 5 Beschlussfassung über eine Ergänzung der §§ 16 und 17 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsanpassung ermöglich nun auch aufgrund der Satzung eine virtuelle Hauptversammlung. Dies ist insoweit gut, als damit die Aktionärsrechte nicht in dem Umfang der COVID 19 Bestimmungen zur virtuellen Hauptversammlung eingeschränkt werden. I.Ü. Ist die Nationalbank auch schon in der Vergangenheit sehr aktionärsfreundlich gewesen.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ergänzung des § 20 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Zahlung eines Abschlages auf den voraussichtlichen Bilanzgewinn erscheint angemessen. Das Geschäftsmodell der Nationalbank ist gut voraussehbar, sodass keine besonderen Gefahren durch den Vorschuss auf die Dividende bestehen. Es sind keine anderen Bedenken erkennbar.

 

TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

7.1

 

Herrn Reinhold Schulte, wohnhaft in Dortmund, Vorsitzender der Aufsichtsräte der SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund und Hamburg, wiederzuwählen und

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keinerlei Bedenken gegen den Kandidaten. Insbesondere sind keine Ausschlussgründe aufgrund der Person oder der Eignung ersichtlich. Dies hat nicht zuletzt die auch die Prüfung der BaFin ergeben, die selbst eine Eignungsprüfung vornimmt. Zwar hat Herr Schulte auch diverse andere Aufsichtsratsvorsitze in der Signal Iduna Gruppe, diese sind jedoch als Konzernmandate zu werten.

 

7.2

anstelle von Herrn Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Hans-Peter Keitel Herrn Bernd Franken, wohnhaft in Düsseldorf, Geschäftsführer Nordrheinische Ärzteversorgung, Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Düsseldorf, zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zum Ende der im Jahr 2021 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung zu wählen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keinerlei Bedenken gegen den Kandidaten. Insbesondere sind keine Ausschlussgründe aufgrund der Person oder der Eignung ersichtlich. Dies hat nicht zuletzt die auch die Prüfung der BaFin ergeben, die selbst eine Eignungsprüfung vornimmt.

 

 

TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl der Abschlussprüfer. Insbesondere sind sie mangels Beratungsmandat, nicht mit den zu prüfenden Sachverhalten vorbefasst gewesen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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