Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2019, sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividendenzahlung in Höhe von 9,80 Euro pro Aktie bewegt sich in dem von der SdK vorgegebenen Rahmen (40-60% des Konzernergebnisses).

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gewinn in 2019 mit EUR 2,7 Milliarden ist nochmals höher ausgefallen als im Vorjahr. Der Vorstand hat im vergangenen Geschäftsjahr die vorgegebenen Ziele weiter mit Nachdruck verfolgt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder nahmen an allen sechs Aufsichtsratssitzungen zu 100 % teil. Es ist nicht erkennbar, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihren Aufgaben hinsichtlich Beratung und Kontrolle des Vorstandes nicht nachgekommen wären.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl des vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind keine Einwände erkennbar.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, zur Möglichkeit des Andienungs- und Bezugsrechtsausschlusses, zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung: Generell steht einem Erwerb von Aktien durch die Gesellschaft aus Sicht von Aktionären nichts entgegen, jedoch stehen sich TOP 6 und TOP 7 entgegen. Zudem erscheint, falls liquide Mittel zur Verfügung stehen, ein Rückkauf eigener Aktien in der aktuellen Situation unangebracht. Die Verwendung der Aktien zur Verrechnung von Sacheinlagen sieht die SdK kritisch. Zusätzlich zu dem bestehenden genehmigten Kapital 2017 und dem neuen genehmigten Kapital 2020 wäre der kumulierte Bezugsrechtsausschluss aus Sicht der SdK zu hoch.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (einschließlich der Kombination dieser Instrumente) sowie von hybriden Finanzinstrumenten und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2020) sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Schaffung neuen bedingten Kapitals zur Gewährung von Aktien an Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen etc. würde die Position der Altaktionäre zu stark verwässern. Mit dem weiterhin bestehenden genehmigten Kapital 2017 überschreiten die Vorratskapitalia die von der SdK geforderten Maximalvolumina in Bezug auf die absolute Höhe der kumulierten Kapitalerhöhungen sowie auch auf die Höhe des Bezugsrechtsausschlusses.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt eine schnelle Umsetzung von Inhalten des ARUG II.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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