Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage und Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PAUL HARTMANN AG, Vorlage und Entgegennahme des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich durch das Geschäftsjahr 2019 geführt, was a. G. des Wechsels sicher kein leichtes Vorgehen war. Begrüßt wird auch die langfristig angelegte Konzeption durch die Vorstandsvorsitzende, was langfristig den zukünftigen Aktionären durchaus Hoffnung macht.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung 

 

Begründung: Zwar hat der Aufsichtsrat den Vorstand in 2019 erfolgreich begleitet und ihm die notwendigen Entscheidungsfreiräume zugebilligt. Allerdings sollte er verstärkt darauf hinwirken, alte verstaubte Zöpfe abzuschneiden. Darunter gehört auch der Beschluss, dass Abstimmverhalten nicht im Internet zu veröffentlichen oder auf Anfrage herauszugeben. So konnten z. B. Aktionäre, die an der letzten Hauptversammlung nicht teilnahmen oder die nur kurz an die Leinwand geworfenen Abstimmergebnisse so schnell nicht wahrnehmen konnten, sich kein Bild über die Abstimmung ihrer Mitaktionäre machen. Dies entspricht sicher nicht einer guten Aktienkultur.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der PAUL HARTMANN AG und der KOB GmbH

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken gegen die Gewinnabführungsvereinbarung mit der 100-igen Tochtergesellschaft und begrüßt den Vorschlag, da er eine Verwaltungsvereinfachung auch aus steuerlicher Sicht darstellt.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK stimmt gegen den Vorschlag des Aktienrückkaufs durch die Gesellschaft. Aktionäre sind mündige Bürger, die selbst entscheiden können, wie sie Ihr Kapital anlegen. Auf die Ausführungen zu TOP 2 der Bilanzgewinnausschüttung wird verwiesen. Auch scheint die diesjährige Tagesordnung insgesamt nicht schlüssig, weil - erstens eine mehr als zurückhaltende Gewinnausschüttung vorgeschlagen wird - zweitens eine damit verbundene Verwendung zum Rückkauf eigener Aktien angestrebt wird und - drittens zur Erhöhung des finanziellen Spielraums eine Kapitalerhöhung vorgeschlagen wird. Den Aktionären wird die Frage zu beantworten sein, ob die Punkte 1 und 3 eher in einer Vorbeugung einer engen finanziellen Situation begründet sind oder wie unter 2 genannt eine gewisse Armut an zu finanzierenden Wachstumsideen im Vordergrund der Gesellschaft stehen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Aktionäre aus Sicht der SdK sehen keinen plausiblen Grund darin, weitere Rückstellungen zu bilden, sondern erkennen darin eher eine weitere Zurückhaltung des langfristigen Ausschüttungswillens der AG. Ein Grund für die Zustimmung eines solchen Vorgehens kann bei der Beurteilung zu TOP 7 nicht erkannt werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals („genehmigtes Kapital 2020“) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag ist in der Form des gestellten Antrags abzulehnen. Zwar ist im Fall von Bareinlagen eine Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals vorgesehen, diese Einschränkung wird jedoch nicht vorgeschlagen bei einer Erhöhung des Grundkapitals durch Sacheinlagen. Da die Gesellschaft hier eine Erhöhung zur maximalen gesetzlichen Erhöhung von 50 % des Grundkapitals vorschlägt, besteht hier eine Gefahr in erheblichem Umfang im Fall eines Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen. Für solche gravierenden Veränderungen kann es keine Zustimmung durch die SdK geben. Die SdK vertritt aus ihren Erfahrungen die Auffassung, dass ein kontinuierliches Wachstum auch ohne solche drastischen Schritte möglich ist. Eine Kapitalerhöhung in Höhe von 50 % bei gleichzeitiger Begrenzung im Fall von Sacheinlagen auf 10 % hat die Gesellschaft möglicherweise mit Blick auf die Anteilsverhältnisse jedoch versäumt.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Einwendungen bei der Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.