Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs 1, § 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung 

 

Begründung: Entgegen der bisher verfolgten, langfristigen und gut planbaren Dividendenpolitik sowie der prognosekonform guten Geschäftsergebnisse schlagen Vorstand und Aufsichtsrat den Gewinnvortrag auf neue Rechnung statt einer Auskehrung an die Aktionäre vor. Dieses ist unschön und zerstört die bisherige Equity-Story, ist aber aus Sicht der SdK die einzig richtige Reaktion auf die Corona-Krise, die das Unternehmen stark in Mitleidenschaft ziehen dürfte. Es gilt Liquidität vorzuhalten und dadurch Handlungsspielräume zu eröffnen.

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Vorstand hat erneut gut und solide gearbeitet, die abgegebene Prognose erfüllt und die Gesellschaft im Berichtsjahr strategiekonform („Digital Mall“, „Mall Beautification“, „At-your-Service“) weiterentwickelt. Dafür gebührt dem Vorstand Respekt und selbstverständlich auch Entlastung. Auch im laufenden Jahr hat, soweit die SdK dieses beurteilen kann, der Vorstand trotz des (vorübergehenden?) Strukturbruchs durch den Coronavirus nebst Folgen verantwortlich gehandelt und Sicherungsmaßnahmen zum Fortbestand der Gesellschaft (Liquidität) getroffen. Die bis dato im Vorjahresvergleich desaströse Entwicklung des für die Aktionäre wichtigen TSR (Total Shareholder Return) kann hingegen dem Vorstand nicht angelastet werden. Hier hat sich das übernommene unternehmerische Risiko in Gestalt einer kaum vorhersehbaren Pandemie im Aktienkurs materialisiert.

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung 

 

Begründung: Ausweislich seines wie stets ausführlichen Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollaufgabe u.a. in vier Plenumssitzungen bei stets hoher Sitzungsteilnahme erneut verantwortlich wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Vergleich zu den Vorjahren kann in dieser Frage leider erneut keine Bewegung verzeichnet werden. Deshalb gilt hier anlog zur letzten Hauptversammlung: „Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Abschlüsse von Konzern und Gesellschaft seit 2005. Dieses ist aus Sicht der SdK eindeutig zu lang, die, um Gewöhnungseffekten und damit abnehmender Unabhängigkeit in der Abschlussprüfung vorzubeugen, den Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach spätestens zehn Jahren fordert.“

 

 

TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung 

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl von Herrn Werner bestehen seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 7 Neufassung von § 13 Abs. 3 der Satzung

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung bezüglich der Erteilung von Vollmachten für die Hauptversammlung ist aus Sicht der SdK unproblematisch und „modernisiert“ den Bevollmächtigungsprozess.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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