Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.05.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: In Anbetracht der durch die Coronakrise ausgelösten kritischen Finanzierungssituation der Lufthansa und dem Bedarf an staatlicher Unterstützung unterstützt die SdK den Ausfall der Dividende

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: 2019 war ein sehr ordentliches Jahr, mit Ergebnissen, die im Großen und Ganzen im Rahmen der Erwartungen lagen. Strategisch war die Lufthansa gut positioniert und solide finanziert. Dass mehr oder weniger die gesamte Passagierflotte für längere Zeit am Boden ist und selbst im Bereich Cargo nur etwa die Hälfte der Kapazitäten genutzt werden ist dem Management nicht anzulasten. Selbst Mitte März 2020 hatte Lufthansa noch Liquide Mittel und offene Kreditlinien von ca. € 5 Mrd., eine sehr solide Finanzierungsgrundlage in normalen Zeiten. Von daher ist dem Management die aktuell existenzbedrohende Krise nicht anzulasten und Entlastung zu erteilen. In der HV im nächsten Jahr wird sich dann die Frage stellen, wie der Vorstand Lufthansa geführt hat. Stand heute kann dies jedoch noch nicht beurteilt werden.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Analog zur Entlastung des Vorstands kann die aktuelle Krise nicht dem Aufsichtsrat angelastet werden. Bisher scheint der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. Über das aktuelle Krisenmanagement wird im nächsten Jahr geurteilt werden.

 

 

TOP 5 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Herrn Stephan Sturm, Hofheim, Vorsitzender des Vorstands der Fresenius Management SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche Qualifikation von Herrn Sturm, als CEO der Fresenius SE, scheint gegeben zu sein. Da er ausschließlich drei weitere Mandate innerhalb des Fresenius Konzerns hat scheint Herr Sturm ausreichend Zeit für seine Tätigkeit im AR der Lufthansa zu sein. Hierfür spricht auch, dass seine bisherige Tätigkeit im AR der Lufthansa nicht zu beanstanden ist und seine Erfahrung hilfreich für die neuen AR Mitglieder sein sollte.

 

Erich Clementi, Rye, New York, USA, Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche Qualifikation von Herrn Clementi scheint gegeben zu sein. Mit seiner ausgewiesenen IT-Expertise deckt er einen essentiellen Bereich der Lufthansa ab. Bei nur einem anderen AR Mandat ist auch keine Ämterhäufung, die Herrn Clementi zeitlich zu sehr fordern könnte, zu erkennen.
 

Dr. Thomas Enders, Tegernsee, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik

 

Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche Qualifikation von Herrn Enders scheint gegeben zu sein. Mit seinem ausgewiesenen politischen Netzwerk und seiner Politikerfahrung deckt er einen essentiellen Bereich der Lufthansa ab. Bei nur einem anderen AR Mandat ist auch keine Ämterhäufung, die Herrn Enders zeitlich zu sehr fordern könnte, zu erkennen.

 

Harald Krüger, Gräfelfing, Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche Qualifikation von Herrn Krüger scheint gegeben zu sein. Mit seiner ausgewiesenen Ingenieurs Expertise und der Erfahrung als CEO von BMW deckt er einen essentiellen Bereich der Lufthansa ab. Bei nur einem anderen AR Mandat ist auch keine Ämterhäufung, die Herrn Krüger zeitlich zu sehr fordern könnte, zu erkennen.

 

Astrid Stange, Paris, Group Chief Operating Officer, AXA SA

 

Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche Qualifikation von Frau Stange scheint gegeben zu sein. Mit ihrer ausgewiesenen Expertise im Bereich Controlling deckt sie einen essentiellen Bereich der Lufthansa ab. Selbst bei drei anderen Mandaten (alle innerhalb der AXA Group) ist keine Ämterhäufung, die Frau Stange zeitlich zu sehr fordern könnte, zu erkennen.

 

 

TOP 6 Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Obwohl das vorgeschlagene System in wichtigen Teilen den Forderungen der SdK entspricht lehnen wir es in diesem Fall ab. Zum einen beinhaltet es eine Change of Control Klausel, die wir aus prinzipiellen Überlegungen ablehnen. Zum anderen ist das gesamte Paket sehr "Aktienlastig" geworden. So muss der CEO z.B. den zweifachen Wert der Grundvergütung in Lufthansa investieren. Bei dem aktuell sehr niedrigen Aktienkurs, kann der CEO, bei zugegebenem hohem Risiko, überproportional von der Krise profitieren. Dies erscheint in der aktuellen Lage, im Vergleich zu den normalen Mitarbeitern, nicht opportun zu sein.

 

 

TOP 7 Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Schaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen u.a. ist grundsätzlich ein adäquates Instrument einer flexiblen Finanzierung. Speziell aber im gegenwärtigen Umfeld braucht Lufthansa alle Möglichkeiten, sich ausreichend Liquidität zu sichern. Grundsätzlich soll ein Bezugsrecht eingeräumt werden, das jedoch von Vorstand und AR ausgeschlossen werden kann. Da Lufthansa aber die Bedingungen des Luftverkehrsnachweissicherungsgesetzes (> 50% inländische Investoren) erfüllen muss ist dies zu akzeptieren. Da die Ausgabe gegen Sacheinlage auf 10% des Grundkapital beschränkt ist, haben wir auch hier keine Bedenken.

 

 

TOP 8 Anpassung des Genehmigten Kapitals A mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Das vorgeschlagene genehmigte Kapital entspricht weniger als 10% des Grundkapitals und ist damit nicht zu beanstanden.

 

 

TOP 9 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers zur etwaigen prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 und sonstiger unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Ernst & Young soll erstmalig als Abschlussprüfer gewählt werden. Die SdK begrüßt den Wechsel der Prüfgesellschaft

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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