Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.04.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem negativen Konzernjahresüberschuss soll die Dividende dennoch auf 5,80 Euro erhöht werden. Da die Verluste im Konzern auf zum überwiegenden Teil non-cash-Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Rückzug einer Enkelgesellschaft (BIC Contracting) aus dem mittleren Osten beruhen und sich alle Ergebniskennzahlen ansonsten verbessert haben, kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung die Zustimmung erteilt werden.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit Ausnahme der Division Asia Pacific konnten alle Divisionen ihre Ergebnisse gegenüber dem Vorjahr verbessern. Die Probleme, die zu dem Verlust dieser Division geführt haben, erscheinen beherrschbar. Daher kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Informationen vor, die eine Nichtentlastung des Aufsichtsrats rechtfertigen würden.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen keine Einwendungen vor.

 

 

TOP 6 Neufassung des § 21 Abs. 3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der Satzungsänderung wird eine Anpassung an ARUG II vollzogen, die für die Aktionäre nicht mit ersichtlichen Nachteilen verbunden ist.

 

 

TOP 7 Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft verfügt bereits über zwei genehmigte Kapitalia mit einem kumulativen Volumen von 50% des Grundkapitals. Die SdK akzeptviert Kapitalvorratsbeschlüsse grundsätzlich nur bis zu 25% des Grundkapitals, wobei alle bestehenden Ermächtigungen kumulativ zu betrachten sind. Daher kann dem vorliegenden Beschlussvorschlag keine Zustimmung erteilt werden.

 

 

TOP 8 Ermächtigung der Gesellschaft zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung 

 

Begründung: Aufgrund der Nähe zum Handel mit eigenen Aktien lehnt die SdK den Einsatz von Derivaten bei Aktienrückkaufprogrammen generell ab. Es ist nicht die Aufgabe der Verwaltung, mit Put- und Call-Optionen gegen die Marktteilnehmer zu spekulieren.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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