Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HUGO BOSS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrates, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich sehen die SdK-Richtlinien eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Gewinns vor. Durch die wirtschaftlichen Folgen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus wird die Einbehaltung des Gewinns zur Liquiditätssicherung befürwortet. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Hugo Boss durch die Schließung der Geschäfte Kurzarbeit angemeldet hatte.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Gründe nahe, die einer Entlastung entgegenstehen. Insbesondere auch der Verzicht auf einen Teil der fixen Vorstandsvergütung aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Unternehmen durch die Corona-Pandemie zeigt die Übernahme von Verantwortung.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen keine Gründe nahe, die einer Entlastung entgegenstehen.

 

 

TOP 5 Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Frau Iris Epple-Righi, München, Deutschland, Unternehmensberaterin

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wahl von Iris Epple-Righi wird befürwortet, da sie die notwendigen Branchenkenntnisse mitbringen. Zudem verfügt sie über keine weiteren Mandate, sodass keine Gefahr eines Overboardings besteht. Ferner wird begrüßt, dass eine weitere Frau das Gremium verstärken soll. Eine Frauenquote lehnt die SdK aus rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen ab.

 

Herr Gaetano Marzotto, Mailand, Italien, Verwaltungsratsvorsitzender

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wiederwahl von Gaetano Marzotto wird befürwortet. Er überschreitet noch nicht die von der SdK als maximal angesehene Dauer von 15 Jahren als Mitglied des Aufsichtsrates bei Hugo Boss.

 

Herr Luca Marzotto, Venedig, Italien, Vorstandsvorsitzender der Zignago Holding S.p.A., Fossalta di Portogruaro, Italien

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wiederwahl von Luca Marzotto wird befürwortet. Er überschreitet noch nicht die von der SdK als maximal angesehene Dauer von 15 Jahren als Mitglied des Aufsichtsrates bei Hugo Boss.

 

Frau Christina Rosenberg, München, Deutschland, Unternehmensberaterin

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wahl von Christina Rosenberg wird befürwortet, da sie die notwendigen Branchenkenntnisse mitbringen. Auch eine Gefahr des Overboardings besteht nicht, da sie darüber hinaus nur ein Beirats- und ein Aufsichtsratsmandat innehat. Ferner wird begrüßt, dass eine weitere Frau das Gremium verstärken soll. Eine Frauenquote lehnt die SdK aus rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen ab.

 

Herr Robin John Stalker, Oberreichenbach, Deutschland, Aufsichtsratsmitglied

 

Zustimmung

 

Begründung: Robin John Stalker verfügt über die entsprechenden Branchenkenntnisse sowie Fachkenntnisse der Rechnungslegung als Wirtschaftsprüfer. Da er pensioniert ist, dürfte ihm trotz mehrerer Aufsichtsratsmandate und den dortigen Tätigkeiten als stellvertretender Vorsitzender ausreichend Zeit für die Übernahme eines weiteren Mandats verbleiben. Auch ist hervorzuheben, dass Robin John Stalker durch seine Internationalität (England, Neuseeland) zur Diversität im Aufsichtsrat beiträgt.

 

Herr Hermann Waldemer, Blitzingen, Schweiz, Unternehmensberater

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wiederwahl von Hermann Waldemer wird befürwortet. Er überschreitet weder die von der SdK als maximal angesehene Dauer von 15 Jahren für das Mandat noch besteht die Gefahr eines Overboardings, da er keine weiteren Aufsichtsratsmandate innehat. Außerdem bringt er die erforderlichen Fachkenntnisse für seine Tätigkeit als Vorsitzender des Prüfungsausschusses mit.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten Abschluss und den Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl des Wirtschaftsprüfers gibt es keine Bedenken. Bedenken über die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers liegen keine vor.

 

 

TOP 7 Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Festlegung einer reinen festen Vergütung wird befürwortet, da der Aufsichtsrat seine Entscheidungen unabhängig von der Höhe seiner Vergütung treffen soll.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung der Möglichkeiten der Online-Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung, der Stimmrechtsausübung ohne Teilnahme (Briefwahl) sowie der Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern per Bild- und Tonübertragung an der Hauptversammlung und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Möglichkeit der Online-Teilnahme für Aktionäre wird seitens der SdK begrüßt. Allerdings muss sichergestellt werden, dass auch bei einer Online-Teilnahme die gleichen Rechte gelten wie bei einer Teilnahme an der Präsenz-Hauptversammlung. Dabei muss der Schutz der Aktionärsrechte beachtet werden.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Unternehmen befindet sich in Kurzarbeit, den Aktionären wird die Dividende gestrichen. Ein Aktienrückkauf, auch nur als Vorratsprogramm, ist derzeit deplatziert.

 

 

TOP 10 Ermächtigung der Gesellschaft zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der Nähe zum Handel mit eigenen Aktien lehnt die SdK den Einsatz von Derivaten bei Aktienrückkaufprogrammen generell ab. Es ist nicht die Aufgabe der Verwaltung, mit Put- und Call-Optionen gegen die Marktteilnehmer zu spekulieren.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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