Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 31.08.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der zur Ausschüttung vorgeschlagene Betrag entspricht zwischen 40% und 60% des Bilanzgewinnes. Damit entspricht der ausgeschüttete Betrag den prozentualen Forderungen der SdK.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar befindet sich der Konzern immer noch in der Transformation. Das bereinigte Ergebnis konnte auf Vorjahresniveau gehalten werden, obwohl es erhebliche weltwirtschaftliche Herausforderungen gab. Außerdem hat der Vorstand den Free Cash Flow erheblich steigern können

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seinen schwierigen Aufgaben unterstützt und beaufsichtigt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen gemäß § 115 Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2020 sowie für den Zeitraum bis zur ordentlichen Hauptversammlung des Geschäftsjahres 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Es gibt keine Gründe in den Personen oder den fachlichen Qualifikationen die gegen die Wirtschaftsprüfer sprechen; insbesondere bestehen keine Bedenken gegen deren Unabhängigkeit.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Erwerb eigener Aktien zu den von der Gesellschaft angegebenen Zwecken ist angemessen und beachtet den Gleichheitssatz aller Aktionäre im entsprechenden Umfang.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Frundsatzlic soll über das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder nur in einer Präsenzhauptversammlung entschieden werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Aktionäre in Rede und Gegenrede den Aufsichtsräten die Vielschichtigkeit der Vergütung und die unterschiedlichen Gesichtspunkte einer Vergütung darlegen können. Dies soll auch als Denkanstoß für die Gremien gedacht sein.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Beim Aufsichtsrat gilt grundsätzlich nichts anderes als bei den Vorständen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen   von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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