Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Ursprünglich war eine Dividende von 1,65 EUR wie im Vorjahr vorgesehen. Das entspricht dem wirtschaftlichen Ergebnis von 2019 und dem 1. Quartal 2020. Es mag sein, dass wegen möglicher Auswirkungen der Corona-Krise nun nicht mehr der gesamte ursprüngliche Betrag ausgeschüttet werden sollte. Der Absturz auf die Mindestdividende verletzt allerdings klar die berechtigten Interessen der Aktionäre.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand hat in den vergangenen Jahren den Geschäftszweck der freenet erweitert. Er versucht nun mit größeren Beteiligungen (Sunrise und Ceconomy) zu dealen. Dadurch hat er die Fremdfinanzierung überzogen, sodass eine normale Refinanzierung nun gefährdet sein könnte und die Dividende gestrichen werden soll. Kritisiert wird auch, dass sich das Unternehmen bei der Ausgestaltung der virtuellen Hauptversammlung in 2020 nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in den vergangenen Jahren zugelassen, dass der Vorstand den Geschäftszweck der Freenet erweitert hat. Freenet versucht nun mit größeren Beteiligungen (Sunrise und Ceconomy) zu dealen. Dadurch hat er die Fremdfinanzierung überzogen, sodass die Refinanzierung nun gefährdet sein könnte und die Dividende gestrichen werden soll. Kritisiert wird auch, dass sich das Unternehmen bei der Ausgestaltung der virtuellen Hauptversammlung in 2020 nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2020 sowie des Geschäftsjahres 2021 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederbestellung von PricewaterhouseCoopers als

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorschlagen Satzungsänderungen setzen Gesetzesänderungen angemessen um.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechenden Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umfang des Vorratskapitals bleibt mit 10% des vorhandenen Grundkapitals im Rahmen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts unter Aufhebung der Ermächtigung vom 12. Mai 2016 sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2020 und entsprechende Satzungsänderung; Aufhebung des Bedingten Kapitals 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ermächtigung zur möglichen Ausgabe von Wandelanleihen, die eine Erhöhung von bis zu 10% des Grundkapitals bringen könnten, ist akzeptabel.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie der Ermächtigung zum Ausschluss von Andienungs- und Bezugsrechten; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung: Angesichts der aktuellen Situation, dass nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist um die Refinanzierung des vorhandenen Fremdkapitals zu ermöglichen, scheidet eine vorab erteilte Genehmigung von Aktienrückkäufen aus.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts; Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der SdK lehnt den Einsatz von Derivaten für Eigenkapitalmaßnahmen grundsätzlich ab.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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