Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.07.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019/2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB)

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der kritische Zustand des Unternehmens hat viele Gründe, die im Großen und Ganzen dem aktuellen Vorstand nicht anzulasten sind, z.B. dass die Digitalisierung zu spät eingeleitet wurde, das Unternehmen zu spät auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert hat oder sich nicht konsequent genug auf sinkende Marktvolumen vorbereitet hat. Die aktuellen Maßnahmen erscheinen sinnvoll, obwohl, vor allem auf Grund der zusätzlichen Belastung durch die Corona Krise, der Erfolg nicht gesichert ist.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch der Aufsichtsrat hat viel zu spät die Veränderungen angestoßen oder eingeleitet. Allerdings sind die Probleme auch hier nicht komplett den einzelnen Personen anzulasten. Mit Einschränkungen, die jedoch nicht für einen Vertrauensentzug durch Nicht-Entlastung ausreichen, scheint der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Ablehnung

 

Begründung: PWC prüft seit 1997. Bei solch einem langen Prüfungszeitraum ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr gewährleistet und die SdK fordert einen Wechsel des Wirtschaftsprüfers.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat
 

a) Herr Dr. Martin Sonnenschein, wohnhaft in Berlin, Gesellschafter von A.T. Kearney

 

Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche Qualifikation scheint gegeben zu sein. Als Partner bei A.T.Kearney hat Herr Sonnenschein einiges an Erfahrung in betrieblichen Veränderungsprozessen, die Heidelberger Druck zu Gute kommen sollte.

 

b) Frau Ina Schlie, wohnhaft in Heidelberg, Diplom-Volkswirtin und Aufsichtsrätin

 

Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche Qualifikation scheint gegeben zu sein. Speziell Frau Schlie's Tätigkeit bei der SAP AG sollten bei der notwendigen digitalen Transformation der Heidelberger Druck hilfreich sein.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember 2019 (ARUG II) sowie zur Aktualisierung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Änderungen beinhalten Anpassungen an ARUG II und kleinere Änderungen, die zustimmungsfähig sind.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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