Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.10.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten IFRS-Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts nach Handelsrecht und IFRS für das Geschäftsjahr 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividendenkontinuität wird mit der Beschlussvorlage fortgesetzt. Die Barausschüttung beträgt ca. 69% vom FFO.

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich durch das Geschäftsjahr 2019 geführt. Die relevanten Kennzahlen FFO und NAV konnten gesteigert werden. Die Dividendenkontinuität wird beibehalten.

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat traf sich wie satzungsgemäß und nach AktG vorgesehen zu Präsenz- und Ausschusssitzungen bei jeweils voller Präsenz. Der Bericht des Aufsichtsrates ist ausführlich. Der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Deloitte GmbH prüft seit 2008 ununterbrochen. Die SdK lehnt eine ununterbrochene Prüfertätigkeit von mehr als 10 Jahren ab, um Nachlässigkeiten durch eingeschliffene Routinen im Prüfungsverfahren zu vermeiden.

 

 

TOP 6 Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

a.  Herrn Claus-Matthias Böge

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK bewertet die Tätigkeit des Aufsichtsrates als Team. Aus Sicht der Aktionäre kann die Tätigkeit des bisherigen AR als unabhängig, transparent sowie weitgehend an den einschlägigen Governance-Kriterien ausgerichtet und gemessen am Unternehmenserfolg erfolgreich bewertet werden. Die für die Aufsichtsratstätigkeit vorgesehenen 11 Kompetenzbereiche werden mehrfach abgedeckt. Keiner der Kandidaten übt mehr als drei weitere Mandate in vergleichbaren Positionen aus. Die Wiederwahl wie unter TOP6 a-e beantragt wird deshalb befürwortet.

 

b. Herrn Rolf Glessing

 

Zustimmung

 

Begründung: Begründung wie TOP6a

 

c. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Ulrich Graebner,

 

Zustimmung

 

Begründung: Begründung wie TOP6a

 

d. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Christel Kaufmann-Hocker

 

Zustimmung

 

Begründung: Begründung wie TOP6a

 

e. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Andreas Mattner

 

Zustimmung

 

Begründung: Begründung wie TOP6a

 

f. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Maria Teresa Dreo

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Dreo erfüllt nach Einschätzung des Aufsichtsrates acht von elf Kompetenzpunkte der Kompetenzmatrix des AR mit Schwerpunkt Immobilienfinanzierung. Die Zielsetzung einer Geschlechterquote von 30% wird mit der Nominierung ebenfalls verfolgt.

 

TOP 7 Umwandlung der Aktien der Gesellschaft in Namensaktien

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist davon auszugehen, dass die Einführung von Namensaktien eine effektivere Kommunikation zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären ermöglicht. Den damit einhergehenden formalen Anpassungen der Beschlüsse zu bestehenden Kapitalia kann daher entsprochen werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen der Satzung sind formaler Natur und hinsichtlich der Rechte der Aktionäre als unbedenklich zu werten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.