Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27.09.2019



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TOP 1 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung ermöglicht der Gesellschaft durch die Ausgabe von neuen Aktien Finanzmittel am Kapitalmarkt aufzunehmen. Durch die Beschlussfassung entstehen isoliert betrachtet somit noch keine Auswirkungen auf die Vermögenslage, sondern es werden lediglich die Aktien im Verhältnis 2:1 zusammengelegt.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 10.000.000,00 durch Barkapitalerhöhung unter Gewährung von Bezugsrechten

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Management schlägt eine Bezugsrechts-Kapitalerhöhung vor. Es wird beabsichtigt durch die Ausgabe von neuen Aktien bis zu 10 Mio. Euro einzunehmen. Wieder einmal hat es der Vorstand nicht geschafft die gesteckten Ziele zu erreichen. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Kapitalerhöhung, zumindest teilweise, von den Aktionären mitgetragen wird, da die Großaktionäre allesamt im Aufsichtsrat vertreten sind und die Maßnahme unterstützen. Auch die SdK stimmt der Aufnahme von neuem Kapital zu, auch weil offensichtlich die Alternativen fehlen. Nach wie vor wird aber kritisch hinterfragt, ob nach den katastrophalen letzten Jahren nicht weitere personelle Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich sind.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018 gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 sowie die entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Beschlussfassung sieht die Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals vor. Bei erfolgreicher Durchführung der unter TOP 2 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung, würde die Beschlussfassung dem Vorstand eine Erhöhung des Grundkapitals von bis zu 40 % ermöglichen. Sowohl die Höhe, als auch die Möglichkeit der Sachkapitalerhöhung werden kritisch hinterfragt. Aufgrund der schwierigen Unternehmenssituation wird die Beschlussfassung jedoch unterstützt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.