Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.07.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Progress-Werk Oberkirch AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der ausgewiesene Bilanzgewinn entsteht im Wesentlichen durch Ausschüttungen der Tochtergesellschaften, ist also kein nachhaltiger operativer Ertrag. Daher ist der Verzicht auf eine Dividendenzahlung angemessen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Arbeit des Vorstandes ist nicht zu beanstanden. PWO ist 2019 von der Krise der Automobilindustrie und 2020 von den Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen zu Überwachung und Beratung des Vorstandes in einer kritischen Zeit gut nachgekommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK gibt es derzeit keine Gründe, die gegen die KPMG als Abschlussprüfer sprechen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Das beantragte genehmigte Kapital läuft sich auf 50% des derzeitigen Grundkapitals und entspricht dem am 18.5.2020 ausgelaufenen genehmigten Kapital. Die SdK hat keine grundsätzlichen Einwände gegen ein genehmigtes Kapital, insbesondere zur Zahlung einer Aktiendividende oder zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien. Jedoch erscheint uns die beantragte Höhe von 50% des Grundkapitals nicht angemessen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 2 der Satzung (Teilnahmerecht)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung ist eine Anpassung der Satzung an die Änderungen des Aktiengesetzes.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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