Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.08.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns  

 

Zustimmung

 

Begründung: Da es für den gesamten Bilanzgewinn noch eine Ausschüttungssperre gibt, erfolgt natürlich die Zustimmung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat ein erfolgreiches Geschäftsjahr hinter sich und Umsatz und Ergebnisse verbessert.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018   

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der AP keine Steuerberatung bei der Gesellschaft macht und nur geringe sonstige Leistungen erbracht hat, kann die Zustimmung erfolgen.

 

 

TOP 6 Neuwahl des Aufsichtsrats 

 

Zustimmung

 

Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen die Wiederwahl der Kandidaten spricht.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals in § 4 Abs. 4 der Satzung, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019/I mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung   

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden sowie über eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie zur Einziehung eigener Aktien 

 

Ablehnung

 

Begründung: Solange die Gesellschaft noch keine Dividende zahlt, ist ein Aktienrückkauf zum Einzug grundsätzlich abzulehnen, da damit auch Kapital für eine Dividende vernichtet werden würde.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014/II, über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und anderen Instrumenten mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019/I nebst der entsprechenden Satzungsänderung   

 

Ablehnung

 

Begründung: Wegen des weiteren Bezugsrechtsausschlusses nach TOP 7 muss auch hier die Ablehnung erfolgen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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