Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Alleinvorstand Dr. Schmidt kann Entlastung erteilt werden. Die Ziele für 2018 wurden übererfüllt, es soll erstmals wieder eine Dividende ausgeschüttet werden und die Gesellschaft scheint durch neue Produkte und weitere Internationalisierung des Geschäfts gut für die Zukunft aufgestellt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats scheint dieser seinen Beratungs- und Überwachungsaufgaben hinreichen nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Erstmals nach 25 Jahren und nach Abbau der bilanziellen Überschuldung kann wieder eine Dividende ausgeschüttet werden. Die Ausschüttungsquote liegt zwar lediglich bei knapp 10 % des Konzerngewinns, nach einer weiteren Stärkung der Bilanz sollte eine höhere Quote möglich sein.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen eine Wiederwahl der BDO bestehen keine Bedenken, das Honorar ist deutlich auf 88.000 gefallen, für sonstige Beratungsleistungen sind Euro 6.000,- angefallen, die Unabhängigkeit des Prüfungsergebnisses sollte gewährleistet sein.

 

 

TOP 6 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen eine Wiederwahl der Herren Mariotti und Kullmann bestehen keine Bedenken, beide sind hinreichend qualifiziert und zeitlich verfügbar (kein overbording).

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei der Größe der Gesellschaft erscheint die Besetzung des Aufsichtsrats mit drei Mitgliedern als sinnvoll.

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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