Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Auf Grund der wirtschaftlichen Probleme der Auslands-Tochterunternehmen sowie des Liquiditätsabflusses zur Tilgung eines Darlehns ist die Ausschüttung einer Dividende nicht sinnvoll.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Kennzahlen für die AG (ohne Auslands-Töchter) konnten gesteigert werden: Umsatz +17% und Jahresüberschuss +28%. Das Konzernergebnis wurde jedoch stark nachteilig beeinflusst von der negativen Entwicklung des Auslandsgeschäftes. Es ist auch nachzufragen, warum die Bezüge des Vorstands Bollenbeck trotz der stagnierenden Geschäftsentwicklung von 206TEUR auf 364TEUR angehoben wurden.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der AR traf sich vollzählig zu vier Präsenzsitzungen. Er hat den Jahresabschluss behandelt und gebilligt. Die formalen Voraussetzungen nach § 171 AktG wurden ausweislich des AR-Berichtes erfüllt. Im Bericht des AR befindet sich jedoch kein Hinweis darauf, wie und ob ein Beschluss zur Anhebung der Vergütung des Vorstandes Bollenbeck erfolgte. Dies ist in der HV nachzufragen.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Die RSM GmbH fungiert seit 2007 als Abschlussprüfer und erklärt, im Geschäftsjahr 2018 keine Nichtabschlussleistungen erbracht zu haben. Nach den Richtlinien der SdK kann der erneuten Wahl des AP allerdings nicht zugestimmt werden, da der AP bereits mehr als zehn Jahren ununterbrochen prüft. Dies widerspricht auch den einschlägigen Vorgaben des Dt. Corporate Governance Kodex.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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