Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die ADVA Optical Networking SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die ADVA Optical Networking SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Aufgrund einer Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB darf gegenwärtig keine Gewinnausschüttung vorgenommen werden. § 268 Abs. 8 HGB begrenzt die Gewinnausschüttung, wenn selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in der Bilanz ausgewiesen werden. Aus Sicht der SdK soll dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt werden, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 47.838.793,90 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Die Gewinne stehen damit für eventuelle Ausschüttungen in späteren Perioden zur Verfügung.

 

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Aus Sicht der SdK kann allen Vorstandsmitgliedern die Entlastung erteilt werden. Gründe die einer Entlastung entgegenstehen würden, sind nicht zu erkennen.

 

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die SdK stimmt der Wahl der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das am 1. Januar 2019 begonnene Geschäftsjahr zu. Es bestehen keine Zweifel an der dafür erforderlichen Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Prüferin. Da PwC damit die Abschlüsse zum 10. Mal prüft und nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK spätestens nach 10 Jahren die Prüfungsgesellschaft wechseln soll wird angeregt im kommenden Jahr die Vergabe auszuschreiben und eine andere Gesellschaft vorzuschlagen.

 

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals 2015/I sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2019/I mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss; Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Der Beschlussvorlage kann aus Sicht der SdK nicht zugestimmt werden, da das genehmigte Kapital, das geschaffen werden soll, 50% des Grundkapitals beträgt, wobei der Vorstand ermächtigt werden soll, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen auszuschließen. Unter anderem ist vorgesehen, dass das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen ausgeschlossen werden kann, soweit die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien insgesamt 20% des Grundkapitals nicht überschreiten. Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse bis zu 25% des Grundkapitals mit Bezugsrecht und bis zu 10% des Grundkapitals ohne Bezugsrecht mit. Alle anderen Kapitalmaßnahmen mit höheren Quoten sollten nach Auffassung der SdK der Hauptversammlung bei einem konkreten Bedarf vorgelegt werden.

 

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2011) und die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals; Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Die SdK lehnt Aktienoptionsprogramme für den Vorstand grundsätzlich ab.

 

 

 

TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Prinzipiell zieht die SdK die Verwendung von freien liquiden Mitteln für die Ausschüttung einer Dividende dem Rückkauf von eigenen Aktien vor. Generell fordert die SdK eine angemessene Dividende, bevor das Instrumentarium des Aktienrückkaufs diskutiert wird. Darüber hinaus widerspricht die „Notwendigkeit“ eines Kapitalvorratsbeschlusses unter TOP 6 einem Aktienrückkauf.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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