TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ÖKOWORLD AG zum 31. Dezember 2018 nebst Lagebericht und Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es sollen 2,859 Mio. € zur Ausschüttung kommen. Bei einem Bilanzgewinn von 6,879 Mio. € entspricht dies der Ertragslage des Unternehmens und einer Ausschüttungsquote von über 40% (SdK-Richtlinie 40-60%). TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Durch die schwache Börsenentwicklung gegen Ende des Jahres entwickelte sich die Gesamtleistung wg. geringerer Performance Fees und Bestandsprovisionen leicht rückläufig. Die Gesellschaft ist nach wie vor hoch liquide, mit einer Eigenkapitalquote von 68%. Das Management verfolgt konsequent die Chancen, welche sich aus dem Trend hin zu "Green Finance" und Altersvorsorge ergeben. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Ausweislich des AR-Berichtes fanden vier Präsenzsitzungen und zwei Telefonkonferenzen statt, an denen alle Mitglieder stets teilgenommen haben. Der Vorstand wurde kontrolliert und beraten, der Jahresabschluss geprüft und gebilligt. Der AR hat die Vorgaben nach §171 AktG erfüllt. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Baker & Tilly erscheint grundsätzlich geeignet, um die Abschlussprüfung vorzunehmen. Allerdings sind weder die Prüfungsdauer noch evtl. prüfungsfremde Nebenleistungen bekannt, weshalb das endgültige Abstimmungsverhalten erst auf der Hauptversammlung festgelegt werden kann. TOP 6 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über eine anschließende ordentliche Kapitalherabsetzung sowie damit verbundene Satzungsänderungen Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Dem Antrag kann zugestimmt werden, da die Gesellschaft die betreffende Rücklage aus gesetzlichen Gründen nicht rentabel einsetzen kann. Durch Umwandlung in Stammkapital und durch die danach vorgesehene Kapitalherabsetzung soll das zukünftige Ausschüttungspotential erhöht werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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