Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.07.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2018, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umsatz lag 2018 mit -7,6% unter Plan, das EBIT konnte jedoch durch eine Umstrukturierung der Vertriebskanäle und Kundenstrukturen von 600TEUR auf 800TEUR gesteigert werden und erfüllte die Prognose. Schwächen im operativen Geschäft scheinen erkannt worden zu sein und Gegenmaßnahmen wurden eingeleitet.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR traf sich zu vier Präsenzsitzungen und vier weiteren Telefonkonferenzen. Lt. AR-Bericht wurde der Vorstand beraten und kontrolliert, der Jahresabschluss wurde geprüft und gebilligt. Formal hat der AR demnach die Anforderungen nach §171 AktG erfüllt. Zu bemängeln ist die variable Vergütung der AR-Mitglieder auf Basis des Konzernjahresüberschusses. Die SdK lehnt eine variable Vergütung für Mitglieder von Kontrollorganen ab.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Mazars prüft seit 2013. In der Berichtsperiode wurden keine weiteren abschlussfremden Leistungen berechnet. Die Kriterien der SdK hinsichtlich Neutralität und Objektivität der Abschlussprüfung wurden erfüllt.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Neuwahlen des Aufsichtsrats

 

a) Herrn Ralf Klein-Bölting, wohnhaft in Hamburg, geschäftsführender Gesellschafter der NEXTBRAND GmbH mit Sitz in Hamburg,

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat gilt als unabhängig und ist aufgrund seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit und Erfahrung als Aufsichtsrat geeignet.

 

b) Herrn Heinz Speet, wohnhaft in Haselünne, freier Unternehmensberater im Bereich Handel, und

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat gilt als unabhängig und ist aufgrund seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit und Erfahrung als Aufsichtsrat geeignet.

 

c) Herrn Thorsten Luig, wohnhaft in Werne, Leiter Retail und Outlet Operations (Prokurist) der Betty Barclay Group mit Sitz in Nußloch/Heidelberg,

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Kandidat gilt als unabhängig und ist aufgrund seiner sonstigen beruflichen Tätigkeit und Erfahrung als Aufsichtsrat geeignet.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des vorhandenen Genehmigten Kapital 2015, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Herabsetzung des Genehmigten Kapitals auf maximal 20% vom Grundkapital wird von der SdK begrüßt. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird durch den Beschluss bei einer Kapitalerhöhung über 10% gewährleistet. Dies entspricht den Richtlinien der SdK zur Vermeidung einer übermäßigen Verwässerung des Aktienbestandes durch eine Kapitalerhöhung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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