Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der OVB Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2018, sowie des zusammengefassten Lageberichts der OVB Holding AG und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar wurde die Dividende mit 0,75€/Aktie mit einem Gewinn je Aktie von nur 0,65€/ Aktie nicht ganz erwirtschaftet, die Cashreserven und kurzfristigen Anlagen von über 80 Mio. € sind weiter im Übermaß vorhanden, nicht betriebsnotwendige Mittel an die Aktionäre auszuschütten (Reserve von mindestens 3€/Aktie).

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die rückläufige Ergebnisentwicklung passt nicht ganz zu dem deutlichen Umsatzanstieg (über4 %). Ob sich die Investitionen in die zukünftigen Geschäftsfelder auszahlen, wird sich in den nächsten2-3 Jahren beweisen müssen. Trotzdem wurde in einem durch Regulierung immer schwerer zu agierenden Markt ein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen ist solide aufgestellt und unternimmt Anstrengungen im Digital- und Onlinebereich, um zukünftige Geschäftsfelder zu erschließen. Mit der Übernahme von Willemot wurde mit Belgien ein neuer attraktiver Markt erschlossen Größere Risiken sind derzeit nicht zu erkennen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar betragen die sonstigen Leistungen unter 20% der Abschlussprüferkosten. Aus formalen Gründen kann eine Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht in Frage gestellt werden, jedoch prüft PWC schon seit 14 Jahren, eine notwendige kritische Distanz zur geprüften Firma wird trotz Prüferwechsel aus formalen Gründen nicht geteilt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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