TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2019, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Eine Ausschüttung von 0,50 EUR pro Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 74 Prozent, gemessen am Konzernergebnis. Die SdK befürwortet eine Ausschüttungsquote, die sich zwischen 40 und 60 Prozent des Konzernergebnis befindet. Diese ist hier höher, in Anbetracht der guten Liquiditätslage erscheint sie jedoch angemessen. Die SdK wird somit den Antrag der Verwaltung zustimmen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr stiegen die Umsatzerlöse um ca. 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Konzernergebnis ist gesunken, dies ist jedoch durch die Kosten der Unternehmensakquisitionen bedingt. Die Zukäufe der neuen Gesellschaften erscheinen sinnvoll. Somit gibt es keinen ersichtlichen Grund, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen. Es fanden in 2018/2019 fünf Sitzungen statt, an denen alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilnahmen. Somit gibt es keinen ersichtlichen Grund, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu verweigern. TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres Zustimmung Begründung: Es gibt keinen ersichtlichen Grund, den Antrag der Verwaltung abzulehnen. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 Zustimmung Begründung: Das Verhältnis von Beratungsleistungen und Prüfungshonorar beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr 63 Prozent. Dieser übersteigt bei Weitem die von der SdK geforderten Maximalgrenze von 25 Prozent. In diesem Fall beziehen sich die Beratungsleistungen auf die freiwillige Prüfung des Konzernabschlusses nach IFRS für die Jahre 2018/2017 und 2017/2016. Des Weiteren beinhaltet das Beratungshonorar Leistungen im Rahmen des Segmentwechsels in den Prime Standard. Dieser Arten von Beratungsleistungen erscheinen unproblematisch, somit wird die SdK der Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 zustimmen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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