TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2019, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. März 2019, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 Zustimmung Begründung: Die Auseinandersetzungen mit den ehemaligen Vorständen sind noch nicht abgeschlossen, daher ist eine weitere Vertagung der Entlastung angebracht. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Zustimmung Begründung: Die Auseinandersetzungen mit den ehemaligen Aufsichtsräten sind noch nicht abgeschlossen, daher ist eine weitere Vertagung der Entlastung angebracht. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Die gesteckten Ziele konnten erreicht werden und der eingeschlagene Sanierungskurs hat bereits erste Erfolge gebracht. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats und die ausführliche Berichterstattung darüber ist aus Sicht der SdK zufriedenstellend. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020 Zustimmung Begründung: Ebner Stolz prüft die Gesellschaft seit dem GJ 2016/17. Die Steuerberatungshonorare machen weniger als 25% der Honorare für die Abschlussprüfung aus. Die sonstigen Kosten von 55 TEUR beinhalten die Prüfung des Halbjahresabschluss und Bilanzierungsfragen sowie Sonderthemen den Bezug zum Vorjahr haben, und werden daher bei der Betrachtung ausgeklammert. Insgesamt hat sich das Verhältnis der prüfungsfernen Tätigkeiten zur den Kosten der reinen Abschlussprüfung gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert, was mit der Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung honoriert werden soll. TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung von § 20 Abs. 1 Satz 1 der Satzung (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) Ablehnung Begründung: Die Vergütung wurde erst zur HV 2016 von 30 TEUR pro Jahr um 33% auf 40 TEUR pro Jahr erhöht. Nun soll die Vergütung erneut um 25% angehoben werden, die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats läge dann bei 225 TEUR. Das Unternehmen hat eine Marktkapitalisierung von unter 40 Mio. EUR, die derzeitige Vergütung von 180 TEUR liegt bereits am oberen Ende der Vergütung bei Unternehmen mit vergleichbarer Marktkapitalisierung (Albis Leasing: 154 TEUR, Singulus Technologies: 180 TEUR, Maternus Kliniken: 65 TEUR, Easy Software 146 TEUR, A.S. Création Tapeten 163 TEUR) Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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