Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.08.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Turbon AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Turbon AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) und nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung des Vorstandes

 

Ablehnung 

 

Begründung: Die weitere Talfahrt der wirtschaftlichen Entwicklung bei der Turbon AG konnte auch im letzten Jahr vom Vorstand nicht gestoppt werden. Der Umsatz sank in 2018 um weitere 10 Prozent auf 65 Mio. €, das EBIT sank von plus 3,7 Mio. € auf minus 6,1 Mio.€, das EBT von plus 2,9 Mio. € auf minus 7,0 Mio. € und das Ergebnis je Aktie von plus 0,39 € auf minus 1,76 €. Zudem liegt der Aktienkurs nur noch bei ca. 3 €. Diese Geschäftszahlen lassen eine Entlastung des gesamten Vorstandes nicht zu. Die bisher in die Wege geleiteten Restrukturierungsmaßnahmen durch den Vorstand sind sicherlich lobenswert und sinnvoll, können aber über die katastrophale Entwicklung nicht hinwegtäuschen. Warum der Aufsichtsrat und Vorstand die Nichtentlastung von Herrn Michael Pages vorschlägt, muss auf der Hauptversammlung zudem hinterfragt werden.

 

 

TOP 3 Entlastung des Aufsichtsrates

 

Ablehnung 

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat wesentliche Schritte eingeleitet, um der katastrophalen Geschäftsentwicklung entgegenzuwirken. Diese zeigen jedoch bis jetzt keine nachhaltig positive Wirkung. Daher kann aus Sicht der SdK dem Aufsichtsrat ebenfalls trotz den Bemühungen in den u.a. sechs erfolgten Aufsichtsratssitzungen ebenfalls keine Entlastung erteilt werden. Zudem muss der Aufsichtsrat ausführlich zur Personalie Pages auf der Hauptversammlung Stellung nehmen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen keine Bedenken hinsichtlich der Satzungsänderung.

 

 

TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt den seit Langem geforderten Wechsel des Abschlussprüfers hin zur Märkische Revision GmbH, Bochum, da aufgrund der zu langen Prüfdauer durch die vorherige BDO die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in der Vergangenheit nicht mehr gewährleistet war.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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