Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 (1. Januar bis 31. Dezember 2018)

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vorzugsaktionäre haben kein Stimmrecht. Der Sache nach würde aber wie folgt abgestimmt werden: Die SdK wird dem Vorschlag zur Ausschüttung einer Dividende zwar zustimmen. Allerdings erfüllt der Vorschlag nicht die grundsätzliche Forderung der SdK Abstimmungsrichtline, 40-60 % des Konzernjahresüberschusses auszuschütten. Hier sollen lediglich 25,8 % ausgeschüttet werden. Auch im Hinblick auf die Vorzugsaktionäre, die immerhin 50 % des Kapitals stellen und auf ein Stimmrecht verzichten müssen, ist die Ausschüttungsquote als deutlich zu niedrig einzustufen.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung 

 

Begründung: Die Vorzugsaktionäre haben kein Stimmrecht. Der Sache nach würde aber wie folgt abgestimmt werden: Antrag auf Vertagung. Bei Beschlussfassung über eine Entlastung Ablehnung. Begründung: Angesichts der noch laufenden Untersuchungen der „Dieselthematik“ bei der Volkswagen AG einerseits, der Verbindung der Vorstandsmitglieder der Porsche SE mit der Volkswagen AG andererseits, sowie den jüngsten Verdächtigungen auf Bestechung und Untreue in Verbindung mit den Durchsuchungen bei der Porsche AG kann über die Entlastung der Vorstandsmitglieder nicht sachgerecht entschieden werden. Die SdK wird daher eine Vertagung der Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder beantragen. Sollte eine Vertagung abgelehnt werden, würde die SdK gegen die Entlastung der Vorstandsmitglieder stimmen.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Vorzugsaktionäre haben kein Stimmrecht. Der Sache nach würde aber wie folgt abgestimmt werden: Antrag auf Vertagung. Bei Beschlussfassung über eine Entlastung Ablehnung. Begründung: Vgl. TOP 3.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2019

 

Ablehnung 

 

Begründung: Die Vorzugsaktionäre haben kein Stimmrecht. Der Sache nach würde aber wie folgt abgestimmt werden: Die SdK fordert eine völlige Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die hier bei Beratungsleistungen von 87 % in Bezug auf das Abschlussprüfungshonorar nicht gegeben scheinen. Es besteht daher die Gefahr, selbst erbrachte Beratungsleistungen durch Prüfer der partnerschaftlich geführten Gesellschaft zu prüfen. Dies kann nicht im Sinn der Aktionäre sein. Die Ernst & Young GmbH Wirtschafts­prüfungsgesellschaft prüft die Porsche SE bzw. deren Rechtsvorgängerin, die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, bereits seit über zehn Jahren. Auch hier fordert die SdK seit Jahren eine Begrenzung auf max. 10 Jahre. Dies ist inzwischen in einer EU-Verordnung sowie einer nationalen Umsetzungsrichtlinie verankert. Daher kann die SdK dem Verwaltungsvorschlag nicht folgen.

 

 

TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Vorzugsaktionäre haben kein Stimmrecht. Der Sache nach würde aber wie folgt abgestimmt werden: Die SdK sieht gemäß ihren Abstimmungsrichtlinien keine Möglichkeit für eine Zustimmung. Die SdK hat daher bei der Ausübung anderer vergleichbarer Ämter ein Limit von insgesamt 5 beschlossen, wobei ein Vorsitz doppelt zählt. Es besteht daher die Gefahr, dass bei einer überhöhten Ämterhäufung nicht hinreichend Zeit für die Ausübung des Amtes für die Porsche Holding SE zur Verfügung steht. Als Inhaber sämtlicher Stammaktien gebührt den Familien Porsche und Piech eine Mehrheit im Aufsichtsrat. Daneben ist aber auch den Belangen der Vorzugsaktionäre Rechnung zu tragen, die die Hälfte des gezeichneten Kapitals der Porsche SE stellen. Eine Vertretung der Vorzugsaktionäre ist im Übrigen in dem Vorschlag wiederholt nicht zu erkennen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.