Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember 2018 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.Dezember 2018 mit dem Lagebericht für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 in Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Konzernjahresabschluss nach IFRS weist einen Konzernjahresüberschuss von 3.300.000€ aus. Die Anzahl der Ausgegebenen Stückaktien beträgt 124.172.487 Stück. Vorgeschlagen wird eine Dividende in Höhe von 0,03€ je Aktie. Es wird damit ein Betrag von 3.725.174,61€ ausgeschüttet, dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 124%. Allerdings führte der Verkauf der Plusnet zu einem Verkaufserlös in Höhe von 205 Mio €, an dem die Aktionäre beteiligt werden sollen. Daher stimmt die SdK der teilweise aus der Substanz heraus gezahlten hohen Ausschüttungsquote zu.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Insgesamt kann dem Vorstand gute Arbeit attestiert werden. Die Umsatzprognose konnte nach einer Erhöhung erfüllt werden, was der Verkauf des Telekommunikationsgeschäftes (Verkauf der Plusnet AG) für die weitere Entwicklung des Unternehmens bedeutet, wird sich zeigen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung 

 

Begründung: Insgesamt erscheint der Aufsichtsrat den Vorstand ordnungsgemäß beraten und kontrolliert zu haben. Der Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder ist daher zuzustimmen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG prüft seit 2008. Es wurde im Jahr 2017 ein neues Prüferteam eingeführt, jedoch lehnt die SdK eine Zusammenarbeit zwischen Prüfgesellschaft und Unternehmen von mehr als 10 Jahren ab.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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