Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Progress-Werk Oberkirch AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Das Unternehmen will vom Ergebnis je Aktie in Höhe von 2,13 € eine Dividende von 1,10 € und eine Jubiläumsdividende von 0,25 € zahlen. Das entspricht 63% und damit den Forderungen der SdK an die Dividendenzahlung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Arbeit des Vorstands gibt keinerlei Anlass zu einer Beanstandung. Als Automobilzulieferer ist das Unternehmen bisher gut mit der Krise in der Automobilindustrie zurecht gekommen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen zur Überwachung und Beratung des Vorstands nachgekommen.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Neben der Abschlussprüfung hat die zur Wiederwahl vorgeschlagene Ernst & Young GmbH Steuerberatungsleistungen von über 30 % des Prüfungshonorars erbracht. Im Interesse der Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung fordert die SdK die strikte Trennung von Prüfung und Beratung, was Beratungshonorare in solchem Umfang ausschließt. Deshalb und wegen der langen Prüfdauer (seit 1990) werden wir die Wiederwahl ablehnen.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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