Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt Leasing SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt in dem von der SdK geforderten Bereich (40 %- 60 %). Zudem bleibt die Dividende in ihrer Höhe stabil.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing SE für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vorstände haben es geschafft trotz der Dieselkrise den Umsatz zu steigern und das Risiko der Dieselfahrzeuge im Portfolio weiter zu senken. Die mittelfristigen Ziele stimmen optimistisch.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aufsichtsräte haben in mehreren Sitzungen getagt und waren bei jeder Sitzung in voller Zahl anwesend.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2020 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung: Deloitte prüft nun mehr seit über 10 Jahren die Sixt Leasing SE. In den letzten Jahren bestand noch eine Konzernverflechtung, die nun aber endet. Ab dem nächsten Jahr sollte deshalb ein neuer Abschlussprüfer gewählt werden.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)

 

Zustimmung

 

Begründung: Formelle Änderung des Gegenstands des Unternehmens.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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