Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Obwohl der Konzerngewinn von 1,46 auf 1,08 je Aktie zurückging und die Ausschüttungsquote dadurch bei gleichbleibender Ausschüttung von 0,80 je Aktie auf ca. 74 % ansteigt und damit über der von der SdK geforderten Spanne von 40-60 % liegt kann dem Verwaltungsvorschlag unter dem Gesichtspunkt der Dividendenkontinuität und der guten finanziellen Ausstattung der Gesellschaft zuzustimmen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand leistete auch im vergangenen Jahr hervorragende Arbeit, obwohl das Bankenumfeld durch negative Einlagenzinsen bei den Zentralbanken, den BREXIT und immer weiter steigenden regulatorischen Aufgaben sehr herausfordernd war.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat unterstützte den Vorstand bei seiner erfolgreichen Arbeit durch Rat und im Rahmen der Überwachung.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über ein genehmigtes Kapital / Änderung des § 4 Abs. 2 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Dieser Vorratsbeschluss ermächtigt die Verwaltung Kapitalerhöhungen unter grundsätzlicher Einräumung von Bezugsrechten von bis zu ca. 38 % des Grundkapitals durchzuführen. Von solchen Beschlüssen wurde in der jüngeren Vergangenheit kein Gebrauch gemacht, sodass auch in der Zukunft von einem zaghaften Gebrauch auszugehen ist. Außerdem wird ein Bezugsrecht bis auf einen Spitzenausgleich gewährt. Kapitalvorratsbeschlüsse über 25% des Grundkapitals bei Einräumung des Bezugsrechts sind jedoch nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK grundsätzlich abzulehnen, da Vorhaben solcher Größenordnungen der Hauptversammlung beim konkreten aktuellen Anlass vorzulegen sind. Nur ausnahmsweise sind bis zu 40 % zustimmungsfähig, wenn den Altaktionären die Möglichkeit des Überbezugs eingeräumt wird, was hier jedoch nicht der Fall ist.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Beide Personen verfügen über die fachliche Qualifikation für den Aufsichtsrat der Nationalbank AG. Auch sind sie hinreichend unabhängig und verfügen über ausreichend Zeit das Amt auszuüben.

 

 

TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen weder in sachlicher noch in persönlicher Hinsicht Bedenken gegen die Prüfer, insbesondere ist die Unabhängigkeit gewährleistet, weil die Einnahmen, mit Ausnahme der regulatorischen Aufgaben, nahezu ausschließlich aus den Einnahmen für die Prüfung des Jahresabschlusses ergeben.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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