Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die VARTA AKTIENGESELLSCHAFT und den VARTA-Konzern, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Bilanzgewinn 2018 soll auch im 2.Jahr nach dem Börsengang vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die SdK fordert grundsätzlich eine regelmäßige Ausschüttung von 40-60% des Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre. Im Hinblick auf das große Investitionsprogramm zur weiteren Expansion ist der Verzicht auf Ausschüttungen auch noch in diesem Jahr vertretbar. Es wurde vom Unternehmen bereits im letzten Jahr klar kommuniziert, dass erst ab dem Geschäftsjahr 2019 die Zahlung einer regelmäßigen Dividende geplant sei.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Fortsetzung des profitablen Wachstumskurs mit zweistelligen Wachstumsraten bei Umsatz und Ergebnis zeigt, dass der Vorstand mit Erfolg seinen Expansionsplan umsetzt.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend nachgekommen ist.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Neben dem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 2018 von € 355.000 (+ € 70.000 für Vorjahre) hat die KPMG noch in erheblichem Umfang Honorare für Steuerberatungsleistungen von € 115.000 erhalten. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Wenn auch der Umfang der Steuerberatungsleistungen 2018 im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen ist, kann von einer weitgehenden Trennung von Prüfung und Beratung auch 2018 nicht gesprochen werden. Die Wiederwahl der KPMG ist deshalb abzulehnen.

 

 

 

TOP 6 Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Mit Dr. Pistauer steht der bis 31.12.2018 aktive Finanzvorstand der Varta AG zur Wahl als Aufsichtsrat, der damit fast übergangslos aus dem Vorstand in den Aufsichtsrat wechseln soll. Die SdK fordert jedoch, dass ein ehemaliges Vorstandsmitglied erst nach Ablauf einer sog. "Cooling Off"-Periode in den Aufsichtsrat gewählt werden kann. Deshalb lehnt die SdK die Wahl von Dr. Pistauer zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab. Es sind aktuell keine Gründe bekannt, die zu einer abweichenden Beurteilung führen könnte.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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