Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018, des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt mit 39% nur knapp unter der von der SdK geforderten Mindestquote von 40%. Daher kann diesem TOP zugestimmt werden.

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch wenn das Ergebnis etwas schlechter ausfiel als im GJ zuvor, konnte die Dividende konstant gehalten werden. Der operative Cashflow konnte gesteigert werden. Daher kann dem Vorstand für die Arbeit im letzten GJ Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit es dem Bericht des Aufsichtsrats entnommen werden kann, kam der AR im letzten GJ seinen Verpflichtungen zur Kontrolle und Beratung des Vorstands in ausreichendem Maße nach.

 

 

TOP 5 Wahl eines Mitglieds zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr von Maltzan scheint fachlich geeignet für die Tätigkeit im AR. Zudem hat er keine weiteren Mandate inne. Daher spricht aus Sicht der SdK nichts gegen die Bestellung von Herrn von Maltzan.

 

 

TOP 6 Aufhebung der bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechtes

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Erteilung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Ausgestaltung liegt im Interesse aller Aktionäre und kann kann zugestimmt werden.

 

 

TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer hat Steuerberatungsleistungen in einem Umfang von 29,56% der Abschlussprüfungskosten erbracht. Daher kann dem Vorschlag keine Zustimmung erteilt werden, da sich die SdK grundsätzlich für eine weitestgehende Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen einsetzt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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