Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts des Vorstands mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt. Die Agosi verfolgt seit Jahren eine anlegerfreundliche Dividenden-Politik. Bei einer Eigenkapitalquote von über 75% stellt eine Ausschüttung in dieser Höhe kein Problem dar.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand ist zu entlasten. Im vergangenen Geschäftsjahr wurden mehrere notwendige Umstrukturierungen im Konzern vorangetrieben. Zu nennen sind z.B. die Restrukturierungen der Standorte Amsterdam und Yverdon. Die Gesamtkapitalrendite ist im Vergleich zu den vorherigen Jahren (ca.15,3%) auf ca. 13% gefallen. Die Eigenkapitalquote ist weiterhin bei über 75%.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Tagesordnungspunkt ist zuzustimmen. Im Geschäftsbericht wird erwähnt, dass der Aufsichtsrat an vier ordentlichen Sitzungen getagt hat. Wesentlicher Fokus der Beratungen waren die Neuausrichtung der Tochtergesellschaften in Amsterdam und Yverdon sowie die mögliche Umsatzsteuerhaftung aufgrund des Zahlungsausfalls eines indirekten Vorlieferanten aus dem Jahr 2014.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Auf die Offenlegung des Honorars des Abschlussprüfers wird im Geschäftsbericht verzichtet, da es im IFRS-Konzernabschluss der N.V. Umicore S.A. veröffentlicht wird. Der Abschlussprüfer war die PricewaterhouseCoopers AG welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk auf den Konzernabschluss des obersten Konzernunternehmens versehen hat. Nach Ansicht der SdK ist es sinnvoll, wenn alle Tochtergesellschaften eines Unternehmens durch den gleichen Abschlussprüfer geprüft werden. Im Geschäftsbericht werden keine Angaben zur Rechts, Beratungs- und Prüfungskosten von PWC gemacht. Falls die Verwaltung Angaben bezüglich der konkreten Beratungsleistungen und Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers an der Hauptversammlung preisgibt, wird die SdK die Wahl des Abschlussprüfers zustimmen

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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